Ursprünglich gab es im Buwog-Prozess vier Anklagepunkte, mittlerweile sind es nur noch zwei.
Als im Sommer 2016 die Anklageschrift gegen Karl-Heinz Grasser und Co. fertig war, sah sich der frühere Finanzminister dem Vorwurf ausgesetzt, er habe beim Verkauf von vier Bundeswohnbaugesellschaften (darunter die viel zitierte Buwog) zum Schaden der Republik Österreich gehandelt. Und zwar auch deshalb, weil er die Gesellschaften quasi „im Paket“ und nicht einzeln verkauft hat. Durch dieses Vorgehen habe Grasser 35 Millionen Euro liegenlassen. Eben dieser Anklagepunkt wurde nun vom Landesgericht Wien verworfen.
Das Gericht gab damit einem Einstellungsantrag von Grasser statt. Und beendete das Ermittlungsverfahren in diesem Punkt. Den Antrag hatten Grassers Anwälte Manfred Ainedter und Norbert Wess ausgearbeitet.
Zur Erklärung: Das sogenannte „35-Millionen-Euro-Faktum“ stand von Anfang an auf tönernen Füßen. Eben deshalb hatte das Oberlandesgericht (OLG) Wien dieses Faktum schon 2017 aus der Anklage herausgenommen - damit verbunden erging der Auftrag des OLG, die Korruptionsstaatsanwaltschaft möge genauer ermitteln. Und genau diese Ermittlung wurde nun per Gerichtsbeschluss „abgedreht“.
Wie Anwalt Wess bekannt gab, hat nun das Landesgericht ausgeführt, dass „trotz schwach ausgeprägter Verdachtslage […] seit fast einem Jahr weder eine strukturierte Ermittlungstätigkeit noch eine Enderledigung des Ermittlungsverfahrens […] erkennbar ist“.
Rechtskräftig ist der Gerichtsbeschluss allerdings noch nicht. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft könnte dagegen Beschwerde einbringen. Dann wäre erneut das OLG als Letztinstanz am Zug.
Ein weiterer Anklagepunkt war vom OLG im Jahr 2017 gleich ganz gekippt worden (also ohne Ermittlungsauftrag an die WKStA). Allerdings hatten damals zwei Anklagepunkte der OLG-Prüfung standgehalten: Darunter im wesentlichen der Korruptionsvorwurf, Grasser habe einen Teil der beim Buwog-Verkauf geflossenen Provision kassiert. Eben dieser Vorwurf (Grasser bestreitet alle Anschuldigungen) ist nach wie vor Gegenstand des aktuell laufenden Buwog-Prozesses.