Steirischer Rechnungshof kritisiert Kontrolle der Mindestsicherung

Symbolbild: Antrag auf Mindestsicherung
Symbolbild: Antrag auf Mindestsicherung APA/BARBARA GINDL
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Festgestellt wurden Mängel im Vollzug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, Lob gab es für das "außergewöhnliche Engagement der Sachbearbeiter".

Für die steirischen Sozialleistungsbehörden setzte es nach einer Prüfung durch den Landesrechnungshof am Montag scharfe Kritik: Fehlende Kontrollen und der Zuspruch von Mindestsicherung ohne ausreichende Grundlagen lautete der Tenor. Die Sachbearbeiter seien aber überaus bemüht, hielten die Prüfer fest. Nun muss die Sozialabteilung des Landes handeln und Verbesserungen einleiten.

Der Landesrechnungshof nahm Vor-Ort-Prüfungen bei sechs Bezirksverwaltungsbehörden (BVB) vor und stellte bei einzelnen Stichproben erhebliche Mängel im Vollzug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) fest: Die gesetzlichen Bestimmung wurden fehlerhaft angewendet, kritisierten die Prüfer. Von den Beziehern hätte etwa mehr Einsatz ihrer Arbeitskraft verlangt werden müssen, und das Einkommen anderer im Haushalt lebender Personen wurde nicht richtig berücksichtigt. In manchen Fällen wurden Leistungen ohne Rechtsgrund zuerkannt.

„Fehlende Aktenkontrollen durch Vorgesetzte"

Weiters stellte der Landesrechnungshof "fehlende Aktenkontrollen durch Vorgesetzte sowie ein generell unzulänglich vorhandenes Internes Kontrollsystem in den BVB fest, welches eine fehlerhafte Anwendung hätte verringern oder verhindern können". Der Vollzug in den Bezirken sei uneinheitlich, weil klare Richtlinien fehlen würden. Die Prüfer lobten allerdings das "außergewöhnliche Engagement der Sachbearbeiter und deren Bemühen um die Mindestsicherungsbezieher und deren Integration in den Arbeitsmarkt".

Die Sozialabteilung des Landes Steiermark habe als Oberbehörde nun Aufgaben zu erfüllen: fachliche und organisatorische Vorgaben, Kontrollen und Mitwirkung beim Personal-Management. "Verbesserungspotenzial ortet der LRH insbesondere durch die Herausgabe von klaren und generellen Handlungsrichtlinien und der Bereitstellung eines entsprechenden Schulungs- und Informationsangebotes. Der weisungs- und aufsichtsbefugte Oberbehörde empfiehlt der LRH einen Aufbau eines Reporting- und Kennzahlensystems, die Mitwirkung zur Erstellung einer einheitlichen Prozessbeschreibung sowie das Setzen geeigneter Kontrollmaßnahmen." Bis zum Jahr 2017 seien oberbehördliche Kontrollaufgaben der Sozialabteilung ausschließlich anlassbezogen wahrgenommen worden.

Von sechs überprüften BVB verfügten laut dem Landesrechnungshof fünf über kein entsprechendes internes Kontrollsystem. In drei BVB sind interne Kontrollen kaum oder nicht vorhanden. In zwei BVB werden Kontrollen zwar vorgenommen, allerdings nicht standardisiert und ohne Dokumentation. Eine Trennung der Funktionen Zuerkennung, Verrechnung und Verbuchung konnte nur in einer Bezirksverwaltungsbehörde zum Teil festgestellt werden. Prozesse zum Vollzug der Mindestsicherung seien überwiegend nicht definiert.

Der Landesrechnungshof empfahl einen zentralen Erhebungsdienst, wie er bereits 2018 in Graz eingerichtet worden war, für die gesamte Steiermark. Dieser biete die Möglichkeit einer externen Kontrolle. Zudem wurde ein österreichweiter Informationsaustausch nahegelegt, da nicht ausgeschlossen sei, dass Leistungen der BMS über mehrere Bundesländer hinweg mehrfach zuerkannt werden.

(APA)

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