ÖVP beklagt gefälschte E-Mails zur Ibiza-Affäre

WIEN: PK 'FAeLSCHUNGSSKANDAL': KURZ / NEHAMMER
WIEN: PK 'FAeLSCHUNGSSKANDAL': KURZ / NEHAMMERAPA/HERBERT NEUBAUER
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Parteichef Kurz und Generalsekretär Nehammer sprechen von gefälschten E-Mails, die die Partei in Verbindung mit dem „Ibiza-Video“ bringen sollten.

Wegen eines „relativ ernsten Anlasses“, wie Altbundeskanzler Sebastian Kurz sagte, lud die ÖVP am Montagvormittag in ihre Parteizentrale zur Pressekonferenz: Von einem „Fälschungsskandal“ war die Rede.

Tatsächlich erzählten Kurz und der Generalsekretär der ÖVP, Karl Nehammer, von E-Mails, die sie am Freitag von einem österreichischen Medium erhalten hätten; das Medium hatte die ÖVP um eine Stellungnahme gebeten. Die E-Mails sollten einen Gesprächsverlauf zwischen Kurz und seinem Parteikollegen Gernot Blümel darstellen, der die ÖVP in Verbindung mit dem „Ibiza-Video“ bringen sollte. Datiert waren die Schreiben mit 2018.

„Gut gemachte Fälschung“ 

Die E-Mails seien eine „Fälschung, aber eine gut gemachte Fälschung“, sagte Kurz, der sich über die „kriminelle Energie“ erstaunt zeigte. In der Politik sei man es gewohnt, meinte er, dass „Gerüchte über einen verbreitet werden, dass man mit Verleumdungen in Kontakt kommt“, doch bei den gefälschten Schreiben handle es sich um eine „neue Dimension“. Man sei „relativ schockiert“ gewesen in der Parteizentrale, sagte der ÖVP-Chef. In den E-Mails sehe er einen Versuch, die ÖVP „massiv zu diffamieren und unter anderem die ÖVP in die Ibiza-Enthüllungen hineinzuziehen“.

Nachdem man von dem - zunächst nicht näher genannten - Medium Screenshots der E-Mails erhalten habe, habe man hauseigene IT-Experten mit einer Überprüfung beauftragt, gleichzeitig hätten Mitarbeiter der „Deloitte Forensic“ Spuren ausgelesen. Diese Forensiker hätten von dem Medium auch die „technischen Daten“ zu den E-Mails erhalten, erklärten die ÖVP-Politiker auf Nachfrage.

Sachverhaltsdarstellung eingebracht

So habe man herausgefunden, dass der Wochentag des Datums falsch angegeben gewesen sei. In den E-Mails sei „Mon, 27 Feb 2018“ zu lesen, also von einem Montag - dabei war der 27. Februar im Vorjahr ein Dienstag.

Zudem sei die angegebene E-Mailadresse Kurz' nur noch für den Empfang von E-Mails verwendet worden - seit 2009 habe man keine E-Mails mehr darüber versenden können, sagte Nehammer. Zudem hätten die Experten nachgewiesen, dass die E-Mails in der Pacific Standard Time erstellt worden seien - „wir in Europa haben bekanntlich eine andere“. Auch die IP-Adresse sei nicht die der ÖVP gewesen, sondern von „Hosteurope.de“. Das Verschlüsselungsprotokoll der angeblich schon 2018 versendeten E-Mails sei zudem erst ab 2019 im Einsatz gewesen.

Kurz und Nehammer wollten nicht darüber spekulieren, woher die E-Mails gekommen seien: „Wir müssen das klären“, sagte Nehammer, „Faktum ist: Es ist passiert.“ Eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft habe man jedenfalls schon eingebracht. Von dem Medium hätte man nur die Screenshots erhalten - die Originale habe man nicht. Das Medium habe der ÖVP gegenüber angegeben, dass es sich um eine „Vielzahl“ von E-Mails handle. Man wisse also ebenso wenig, wie viele E-Mails es genau gebe - oder wer die E-Mails noch zu Gesicht bekommen habe.

Verweis auf auf Blogger

Gert Schmidt der den Blog „EU-Infothek.com“ betreibt, hat die Anfrage gestellt. Dort wurde am Montag ein Beitrag veröffentlicht, in dem Bezug auf die Pressekonferenz der ÖVP genommen wird - und in dem es heißt, „EU-Infothek.com“ habe eine Anfrage an die ÖVP gestellt, die am Freitag dort eingelangt sei, also an jenem Tag, an dem die ÖVP von den E-Mails erfahren haben will.

Die Anfrage, hieß es in dem Blog-Beitrag, umfasse „wichtige, neue Erkenntnisse und Informationen“, die von hoher Bedeutung seien, weshalb man am Freitag eine „kleine Anfrage“ an die ÖVP gemailt habe. Diese Anfrage würde aber nur „einen sehr geringen Teil der insgesamt vorliegenden neuen Erkenntnisse“ betreffen.

Wie die ÖVP bestätigte, kam die Anfrage von dieser Plattform, die mehrmals über die Hintergründe des Ibiza-Videos berichtet hatte. Bestätigt hat die Partei auch, dass der Hosting-Provider, auf den die technischen Daten der E-Mails verweisen, für die ÖVP arbeitet - aber erst seit 2019.

In der von der ÖVP zum Beleg für eine Fälschung vorgelegten Deloitte-Stellungnahme heißt es unter anderem, dass die in den E-Mails angeführte IP-Adresse (92.51.182.1) auf hosteurope.de und nicht auf wien.oevp.at registriert ist. Der Wiener IT-Unternehmer und Blogger Michael Eisenriegler hat am Montag via Twitter aber darauf hingewiesen, dass die tatsächliche IP-Adresse der Wiener ÖVP (92.51.182.37) zum selben Adressbereich gehört.

Die ÖVP bestätigte auf APA-Anfrage, dass hosteurope.de für die ÖVP Wien tätig ist. Dies allerdings erst seit Inbetriebnahme der neuen Internet-Adresse (https://neuevolkspartei.wien) im Mai 2019 - die angeblichen ÖVP-E-Mails sollen aus dem Jahr 2018 stammen. Außerdem stehe hinter dieser Adresse nur Webserver aber kein Mailserver. Laut einer Abfrage beim österreichischen Internet-Registrierungsservice nic.at ist auch die persönliche Seite von Kurz (sebastiankurz.at) bei Host Europe registriert.

Die Plattform EU-Infothek hat sich am Montag indessen als jenes Medium geoutet, das bei der ÖVP wegen der angeblich belastenden E-Mails angefragt hat. Über den Inhalt berichten werde man aber erst, wenn eine Fälschung ausgeschlossen werden könne, hieß es dazu.

Der Inhalt der E-Mails ist nicht bekannt. Laut VP-Angaben legen sie nahe, dass Parteichef Sebastian Kurz und sein Vertrauter Gernot Blümel bereits 2018 über das Video informiert waren. Die ÖVP spricht von einer Fälschung und sieht sich durch eine datenforensische Untersuchung der Beratungsfirma bestätigt. In der diesbezüglich veröffentlichten Stellungnahme werden allerdings zwar Ungereimtheiten aufgezeigt - der explizite Hinweis, dass es sich bei den Mails um eine Fälschung handelt, findet sich darin aber nicht.

ÖVP verteilte Stellungnahme von Prüfern

Zum Beleg der Fälschung wurde nach der Pressekonferenz der ÖVP die Stellungnahme von Deloitte verteilt. Darin verweisen die Prüfer auf mehrere Ungereimtheiten im Zusammenhang mit den E-Mails, eine abschließende Bewertung geben sie nicht ab. Als Auffälligkeiten werden darin eben der falsche Wochentag, die Zeitzone als auch die IP-Adresse genannt.

Über die Entschlüsselung bestimmter an die E-Mails angehängter Informationien, den Thread-Index, sind zudem Rückschlüsse auf den Sendezeitpunkt möglich. Die Rückrechnung liefere jedoch für beide Mails fehlerhafte Ergebnisse - was den Deloitte-Prüfern zufolge auch durch technische Probleme verursacht worden sein könnte.

(epos/APA)

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