Der ÖVP-Chef erklärte in einem Interview, die Kanzlei Lansky habe das Video „angeblich verkauft“. Lansky weist das als "frei erfunden“ zurück.
Der Rechtsanwalt Gabriel Lansky wird ÖVP-Chef Sebastian Kurz klagen, nachdem dieser seine Kanzlei in Zusammenhang mit dem "Ibiza-Video" gebracht hat. Kurz hatte am Mittwochabend im Sommergespräch mit Puls 4 neuerlich dem "Umfeld der SPÖ" die Verantwortung für das Zustandekommen des Videos zugeschoben und konkret Lanskys Kanzlei genannt.
"Der Rechtsanwalt der dieses Video organisiert hat, war anscheinend für die ÖBB schon einmal tätig in der Zeit von Christian Kern; die Rechtsanwaltskanzlei, die es angeblich verkauft hat, die Kanzlei Lansky, ist eine sehr SPÖ-nahe Kanzlei", sagte Kurz in dem Interview. Belege für den angeblichen Verkauf des Videos durch die Kanzlei Lansky nannte die ÖVP auf Nachfrage am Donnerstag nicht. Aus der Parteizentrale hieß es dazu nur "kein Kommentar".
Lansky: Vorwürfe „frei erfunden"
Lansky selbst hatte die Vorwürfe am Mittwoch als "völlig absurd" und "frei erfunden" bezeichnet. Wer die Kanzlei in Verbindung mit dem Video bringe, werde geklagt, sagte der Anwalt. Laut "Tiroler Tageszeitung" plant Lansky nun tatsächlich eine Klage gegen Kurz.
Die SPÖ hat bereits eine Klage eingebracht, weil der ÖVP-Chef die Sozialdemokraten schon unmittelbar nach Auftauchen des Ibiza-Videos bezichtigt hatte. Diese Klage will die Partei nun um den erneuten Vorwurf erweitern, kündigte eine Sprecherin am Donnerstag an.
(APA)