Retzer Bürgermeister erhebt Klage nach Sexismus-Vorwürfen

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SPÖ-Stadträtin Germann hatte ÖVP-Bürgermeister Koch beschuldigt, vor ihr seine Hose geöffnet zu haben. Koch bestreitet das - und will vor Gericht. Germann sieht die Klage gelassen.

Nach den gegen ihn erhobenen Sexismus-Vorwürfen geht der Bürgermeister von Retz im Bezirk Hollabrunn, Helmut Koch (ÖVP), gerichtlich gegen die SPÖ-Stadträtin Elisabeth Germann vor. Es sei dahingehend eine Klage auf Unterlassung und öffentlichen Widerruf eingebracht worden, hieß es vom Landesgericht Korneuburg. Germann hatte Koch vorgeworfen, seine Unterhose gezeigt zu haben.

Die Klage sei der SPÖ-Politikerin noch nicht zugestellt worden, sagte ein Sprecher des Landesgerichts am Mittwoch. Wann ein möglicher Prozess über die Bühne gehen könnte, blieb offen.

Koch pocht auf Unschuld

Koch hielt in einer schriftlichen Stellungnahme fest, er wolle mit der Klage seine "Unschuld auch vor Gericht beweisen". "Die ungeheuren und verleumderischen Unterstellungen von SPÖ-Stadträtin Elisabeth Germann müssen Konsequenzen nach sich ziehen", meinte der - vom ehemaligen ÖVP-Nationalratsabgeordneten Heribert Donnerbauer anwaltlich vertretene Bürgermeister. „Klar ist auch: Diese bösartigen Anschuldigungen sind einer verantwortungsvollen Partei nicht würdig“, schickte Koch in Richtung SPÖ.

Am 19. Juli berichtete Germann in einem offenen Brief von einem Termin am Vortag und verlangte den Rücktritt des Stadtchefs. "Auf die Frage der Direktorin, ob jemand Kaffee möchte, hat Bürgermeister Koch geantwortet, selbstverständlich schwarz, er sei schwarz bis ins Innerste, er habe sogar schwarzes Blut und schwarze Unterhosen an. Dann hat er die Hose geöffnet bis seine Unterhose sichtbar war und gesagt, ach schau heute ist sie gestreift", hieß es in dem Schreiben. Von ÖVP-Landesparteichefin Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner forderte Germann damals einen Ausschluss Kochs aus der Volkspartei.

Germann selber sieht der Klage gelassen entgegen. Sie hielt am Mittwoch in einer Stellungnahme fest, dass sie davon ausgehe, „dass die Angelegenheit vor Gericht geklärt“ werde.

(APA)

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