Strache-Handy: Wer darf die Daten sehen?

Das Handy von Heinz-Christian Strache gilt als ausgesprochen heikler Datenträger.
Das Handy von Heinz-Christian Strache gilt als ausgesprochen heikler Datenträger.(c) REUTERS (LEONHARD FOEGER)
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Nach der Razzia bei Heinz-Christian Strache und Co. wurden Gerüchte um eine ÖVP-Nähe von einzelnen Ermittlern laut. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien wies nun „unobjektives Handeln“ zurück.

Wien. Wenn die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine interne Dienstbesprechung abhält, dringt (von Ausnahmen abgesehen) nicht viel an die Öffentlichkeit. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um eine Verschlusssache handelt (das sind Fälle, bei denen erhöhte Geheimhaltung gilt). Eine ebensolche Besprechung fand am Montag zum Thema „Glücksspiel-Affäre“ statt.

Die WKStA wollte damit auch Gerüchten entgegentreten, wonach es bei Auswertung der beschlagnahmten Geräte – vor allem das Handy von Heinz-Christian Strache gilt als ausgesprochen brisanter Datenträger – zu Manipulationen kommen könnte. Schon vorige Woche teilte die Behörde mit, dass das Bundeskriminalamt (BK) bei einer internen Kontrolle „keinen Grund“ gefunden habe, „die volle Unbefangenheit und Unparteilichkeit“ der Beamten „in Zweifel zu ziehen“. Die nunmehrige Besprechung ergab, dass die derzeit laufende Sicherung der beschlagnahmten Daten weiterhin durch das BK erfolgen soll. Die Auswertung soll in Abstimmung mit der WKStA erfolgen. Also genau so wie in anderen Fällen auch.

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