Die Wiener Freiheitlichen prüfen ihre Buchhaltung: Hat Heinz-Christian Strache private Spesen der Partei verrechnet? Hinter dem Verdacht steckt ein Kampf um Geld und Macht – und die Ibiza-Macher.
Die FPÖ bereitet offenbar den endgültigen Bruch mit Heinz-Christian Strache vor. Denn der langjährige Obmann birgt Gefahren für die Freiheitlichen – und das auch nach der Veröffentlichung des kompromittierenden Ibiza-Videos. Strache, der Ende Mai als Vizekanzler und FPÖ-Chef zurückgetreten ist, soll schon wieder laut über eine Rückkehr in die Politik nachdenken. Bei der Wien-Wahl, die im kommenden Jahr stattfindet, könnte er bereits eine Spitzenkandidatur planen. Und zwar notfalls auch mit einer eigenen Liste, sollte sich die freiheitliche Landespartei gegen Strache und für ihren jetzigen Obmann, Dominik Nepp, entscheiden.
Aber nicht nur, dass die Partei sich von Strache unter Druck gesetzt fühlt. Nur wenige Tage vor der Nationalratswahl am kommenden Sonntag werden nun weitere Verdachtsmomente gegen Strache publik: Die FPÖ Wien setzte in der Vorwoche eine Sonderkommission ein, um ältere Ausgaben Straches zu überprüfen. Denn: Strache soll der Partei systematisch und unabgesprochen private Ausgaben verrechnet haben. Für Strache gilt die Unschuldsvermutung, er richtet über seinen Anwalt Johann Pauer aus: „Es startet offensichtlich eine weitere gezielte Schmutzkübelkampagne durch dubiose Quellen gegen mich, wobei jetzt sogar meine Familie hineingezogen wird.“ Und weiter: „Wer mit solchen Methoden arbeitet, disqualifiziert sich von selbst. Alle Spesen und Sachleistungen wurden stets ordnungsgemäß abgerechnet bzw. erbracht.“
Eine anonyme Anzeige wird von der Wiener Staatsanwaltschaft bearbeitet, die Justiz ermittelt wegen des Verdachts der Untreue. Der „Presse“ und dem „Standard“ liegen dementsprechende Belege vor, ihre Echtheit wurde von der FPÖ Wien weder bestätigt noch dementiert. Landesparteichef Nepp und Bundesgeschäftsführer Harald Vilimsky bestätigten aber „eine Sonderprüfung aller Belege ab dem Jahr 2013“, wie sie in einer schriftlichen Stellungnahme am Montagnachmittag festhalten.