Landtagswahl

Vorarlberger können fünf Vorzugsstimmen vergeben

Ein Wahlplakat der ÖVP-Vorarlberg mit Landeshauptmann Markus Wallner
Ein Wahlplakat der ÖVP-Vorarlberg mit Landeshauptmann Markus Wallner APA/JOCHEN HOFER
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Im westlichsten Bundesland gibt es vier Wahlkreise. Die Wähler können für die Kandidaten ihrer Wunschpartei fünf Vorzugsstimmen vergeben, pro Wahlwerber maximal zwei.

Das 2014 reformierte Vorzugsstimmensystem bei der Vorarlberger Landtagswahl ist recht komplex. Es berücksichtigt nicht nur die vergebenen Vorzugsstimmen, sondern auch die von den Parteien vorgenommene Listenreihung. Jeder Wähler kann auf der Bezirksliste fünf Vorzugsstimmen vergeben, maximal zwei an einen Kandidaten. Das Modell soll den vom Volk bevorzugten Kandidaten das Vorrücken erleichtern.

In Vorarlberg gibt es vier Wahlkreise, die den Bezirken Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz entsprechen. Die Wähler können auf der Bezirksliste für die Kandidaten ihrer Wunschpartei insgesamt fünf Vorzugsstimmen vergeben, pro Wahlwerber maximal zwei. Über die Bezirkslisten werden die meisten der insgesamt 36 Landtagsmandate vergeben, 2014 waren es 28. Auf den Landeslisten, über die im zweiten Ermittlungsverfahren die Reststimmenmandate verteilt werden, gibt es dagegen keine Möglichkeit der Vorreihung.

Listenreihung und Vorzugsstimme eingerechnet

Wer nun letztlich ein Mandat seiner Partei erhält, wird nach einem kompliziert anmutenden Modell berechnet, das sowohl die Listenreihung als auch die Vorzugsstimmen eines Kandidaten berücksichtigt. Für den auf dem ersten Bezirkslistenplatz stehenden Kandidaten werden die Stimmen seiner Partei mit der Zahl der im Bezirk zu vergebenden Mandate multipliziert. In Bregenz sind das zwölf, in Feldkirch zehn, in Dornbirn acht und in Bludenz sechs. Der Listenzweite bekommt als Multiplikator einen halben Punkt weniger, also beispielsweise in Bregenz 11,5, der Dritte einen ganzen Punkt weniger als der Listenerste, also im genannten Beispiel elf usw.

Diese Listenpunkte werden zu den Vorzugspunkten addiert. Dazu wird jede Vorzugsstimme eines Kandidaten mit 32 multipliziert. Aus der Gesamtpunktezahl und der daraus folgenden Reihung ergibt sich dann, wer in den Landtag einziehen darf. In der Praxis machten Kandidaten 2014 dadurch in den Listen bereits größere Sprünge als vor der Reform.

Eine weitere Möglichkeit für einen Einzug in den Landtag ist das sogenannte Vorzugsstimmenmandat. Ein Mandat erhält demnach der Kandidat mit den meisten Vorzugsstimmen seiner Partei, vorausgesetzt auf ihn entfallen zudem noch Vorzugsstimmen im Ausmaß von 24 Prozent der gültigen Parteistimmen seines Bezirks. Eine Vorreihung aufgrund dieser Umstände ist in der Praxis allerdings kaum möglich, da die Spitzenkandidaten zumeist auch auf den Bezirkslisten an erster Stelle kandidieren und dann ohnehin am meisten Vorzugsstimmen auf sich vereinen.

(APA)

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