Gericht: Strache verliert trotz Sieg

Heinz Christian Strache, FP�  Foto: Clemens Fabry
Heinz Christian Strache, FP� Foto: Clemens Fabry(c) (Clemens Fabry)
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Kurios. Für den „Söldner-Sager“ wurde Fritz Kaltenegger (ÖVP) strafrechtlich verurteilt, zivilrechtlich siegt er aber.

[Wien] „Herr Strache klaubt auf seinen Disco-Touren offenbar Jugendliche auf, um sie dann als Söldner ausbilden zu lassen.“ Für diese Aussage war ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger vom Oberlandesgericht Wien wegen übler Nachrede rechtskräftig verurteilt worden. Kaltenegger hatte auf eine frühere Beteiligung Straches an einer Firma, die Österreicher für Einsätze im Irak ausgebildet haben soll, angespielt.

Aber auch zivilrechtlich klagte Strache den ÖVP-General auf Unterlassung. Und auch hier entschieden zwei Instanzen für den FPÖ-Chef. Im Zivilrecht gibt es aber im Gegensatz zum Strafrecht drei Instanzen. Und der Oberste Gerichtshof (OGH) dreht nun das Urteil um: Die Äußerungen Kalteneggers seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Der „Söldner-Sager“ sei in einer politischen Debatte gefallen. Dazu komme, dass der FPÖ-Chef in der Vergangenheit durch Fotos bei wehrsportartigen Übungen („Paintballspielen“) für Schlagzeilen gesorgt habe. Vor diesem Hintergrund dürfe man zu den Aktivitäten Straches „auch pointiert und kritisch Stellung nehmen“, meint der OGH (6 Ob 128/10g).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.12.2010)

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