Mehr Nachwuchs bei den Wirtschaftsprüfern, mehr Administratives auch für Steuerberater.
Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) ist höchst amused. Es kommen wieder mehr Anwärter zur Wirtschaftsprüferprüfung. Viel zu wenige waren es zuletzt, 30 bis 46 Kandidaten bei den Terminen 2017, nicht genug, um den Bedarf au dem Markt zu stillen. Dann endlich 62 Kandidaten im heurigen Mai und 25 Beeidigungen – im Vergleichszeitraum 2017 waren es nur 16.
Dass der Berufsstand wieder wächst, ist ein Verdienst des neuen Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes (WTBG), das im Herbst 2017 in Kraft getreten ist. Davor bauten die beiden Berufe Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aufeinander auf. Wer Prüfer werden wollte, musste zwangsläufig nach drei Jahren Praxis zuerst die (gefürchtet anspruchsvolle) Steuerberaterprüfung ablegen. Erst danach durfte er sich – nach neuerlicher Praxis – zur noch anspruchsvolleren Wirtschaftsprüferprüfung anmelden.
Zwei unabhängige Berufe mit getrenntem Zugang
Vergangenen Herbst wurde alles besser. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wurden zwei unabhängige Berufe mit getrenntem Zugang. Zur Prüfung darf man nun schon nach 18 Monaten Berufsanwärterzeit antreten. Theoretisch ist es sogar möglich, bereits mit 26 Jahren ein beeideter Wirtschaftsprüfer sein zu können.
Das ist gut, erfüllt es doch die Sehnsucht der Branche nach Nachwuchs. Kein Erfolg ohne Kritiker: Frühere Generalisten würden von Spezialisten abgelöst, heißt es, oder, dass Wirtschaftsprüfern nunmehr das Steuerwissen fehlen würde. Ganz so schlimm ist es nicht: Drei der vier Klausuren der beiden Berufe sind identisch.
Reeller ist die Sorge wegen des steigenden Administrativaufwands. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) [mehr dazu hier] beschäftigt die Branche so wie drei weitere Themen: das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiReG), verschärfte Anti-Geldwäsche-Bestimmungen und die neue Meldepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.08.2018)