Praktikum: Arbeiten für Luft und Liebe

In den USA verklagt eine Praktikantin ihren ehemaligen Arbeitgeber, für den sie bis zu 55 Stunden pro Woche ohne Bezahlung tätig war. Eine Situation, die auch in Österreich rechtlich so nicht erlaubt ist, aber trotzdem häufig vorkommt.

Sie arbeiten 40 bis 60 Stunden in der Woche, ihre Tätigkeiten umfassen oft unbeliebte Hilfs- und Verwaltungsdienste und als Bezahlung gibt es häufig nur einen Händedruck. Praktikanten sind der Traum jedes Arbeitgebers. Was früher fix angestellte Berufseinsteiger erledigt haben, machen heute sie.

Die Generation Praktikum, die ohne Geld und ohne soziale Absicherung arbeiten soll, beginnt sich aber zu wehren. In den USA hat nun eine Praktikantin ihren ehemaligen Arbeitgeber verklagt, wie die "New York Times" im Februar berichtete. Für das Modemagazin "Harper's Bazaar" musste Xuedan Wang die Lieferung und den Versand von Musterkleidern organisieren sowie andere Praktikanten einarbeiten. Insgesamt vier Monaten lang arbeitete sie unbezahlt bis zu 55 Stunden die Woche. Rein amerikanische Verhältnisse? Mitnichten, denn auch heimische Geistes- und Sozialwissenschaftler kennen das Leben als billiger Ersatz für Arbeitskräfte. Dabei sind viele Gepflogenheiten juristisch eindeutig nicht haltbar.

"Grundsätzlich muss man zwischen einem Volontariat und einem Praktikum unterscheiden", erklärt Robert Stöffler, Arbeitsrechtsexperte bei der Arbeiterkammer. Nur das Volontariat könne unbezahlt sein, dafür dürfe ein Volontär weder weisungsgebunden sein noch dürfen ihm genaue Dienstzeiten vorgeschrieben werden. Sinn und Zweck ist allein das Sammeln von praktischen Erfahrungen sowie das Kennenlernen des Betriebes.

Das Praktikum sei hingegen ähnlich einem Lehrverhältnis. Die Ausbildung stehe zwar im Vordergrund, der Arbeitgeber darf aber auch von der Arbeitsleistung des Praktikanten profitieren. Wäre es allerdings umgekehrt, läge ein verstecktes Arbeitsverhältnis vor und dann könnte der Praktikant auch einen branchenüblichen Lohn einklagen. Vor Gericht zähle jedenfalls die tatsächlich geleistete Arbeit und nicht nur, was im Vertrag geregelt wurde, sagt Barbara Klinger von der Anwaltskanzlei CHSH.

Dennoch rät Stöffler jedem Praktikanten, sich vor Arbeitsbeginn den Vertrag genau durchzulesen und während des Praktikums Arbeitsstunden, Pausen und Tätigkeiten genau zu dokumentieren. Einspruch gegen Unrechtmäßigkeiten sollten schnellstmöglich erhoben werden, denn die Ansprüche können aufgrund von Fristen verfallen.

In der Praxis ist die Situation allerdings oft unklar. Ein Beispiel ist die postgraduale Ausbildung zum "Klinischen und Gesundheitspsychologen". Diese dauert in Österreich mindest neun Monate, wobei die Bezahlung je nach Bundesland verschieden ist. Beim Wiener Krankenanstaltenverbund werden 400 Euro brutto im Monat bezahlt. Dafür müssen die Auszubildenden oft 40 Stunden und mehr in der Woche arbeiten. Noch dazu komme manches Mal die Betreuung zu kurz, die Psychologen würden für reine Verwaltungstätigkeiten verwendet, erzählt Christine Leitl von iFiar, einer Initiative, die sich für bessere Arbeitsbedingungen einsetzt.

Da aber Psychologen ohne Zusatzausbildung nur schwer einen Job finden, beißen sie allzu oft in den sauren Apfel. Trotzdem rät Leitl, den Arbeitgeber zu verlassen, wenn dieser nicht ordentlich ausbildet oder die Stelle gar nicht anzunehmen, wenn nicht einmal eine kleine Entschädigung gezahlt wird. Ein Umstand, der noch immer häufig vorkäme. Für grundsätzliche Verbesserungen brauche es daher ein größeres Bewusstsein für die Problematik, damit sich auch politisch etwas tut.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.02.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.