New Yorker Gericht spricht zwei Schiele-Werke den Erben zu

Bis heute weigere sich der österreichische Staat, den Anträgen auf Restitution von 10 Werken aus der Sammlung Grünbaum stattzugeben, sagt der Anwalt.

Jene beiden Schiele-Blätter, die vor zwei Jahren in New York beschlagnahmt wurden, nachdem sie der Londoner Galerist Richard Nagy auf einer Kunstmesse angeboten hatten, gehen laut dem Urteil eines New Yorker Gerichts an die Erben nach Fritz Grünbaum. Deren Anwalt erneuert unterdessen seine Kritik an der österreichischen Restitutionsforschung.

Bei den Werken handelt es sich um "Frau mit schwarzer Schürze" und "Frau, das Gesicht verbergend". Beide Werke stammen aus jenem Konvolut, das nach dem Krieg von Mathilde Lukacs, der Schwägerin Grünbaums, an die Berner Galerie Klipstein & Kornfeld verkauft wurde und in dem sich auch das in den 1990er-Jahren ebenfalls in New York beschlagnahmte Werk "Tote Stadt III" befand, das schließlich wieder ins Wiener Leopold Museum zurückkehrte. Der Restitutionsbeirat konnte bezüglich der Sammlung Grünbaum den Raubkunst-Verdacht nicht erhärten, wie sich in einem 2010 veröffentlichten Dossier entnehmen lässt.

"Dies ist ein wichtiger Sieg in dem wahrscheinlich wichtigsten Kunstfall des späten 20. Jahrhunderts", so Erben-Rechtsanwalt Raymond Dowd eher unbescheiden. Dabei erneuert er seine bereits zuvor geäußerte Kritik an der österreichischen Provenienzforschung: "Bis heute weigert sich der österreichische Staat, den Anträgen auf Restitution der jedenfalls 10 Werke aus der Sammlung Grünbaum, unter anderem 'Tote Stadt III' (Leopold Museum) und 'Sitzender weiblicher Rückenakt mit rotem Rock' (Albertina), stattzugeben."

Der österreichische Erbenvertreter Herbert Gruber äußerte sich ebenfalls kritisch: "Ich bin unendlich traurig, dass nunmehr 80 Jahre nach dem Anschluss die Republik Österreich noch immer von Raubkunst aus der Sammlung Fritz Grünbaum profitiert." Die Erben nach Grünbaum würden die Aushändigung der geraubten Kunstwerke beanspruchen. "Das Gedenkjahr der Republik muss Anlass für Reflexion, aber auch für Sühne sein. Der österreichische Staatsvertrag verpflichtet zur Rückgabe der geraubten Werke."

Der Galerist Richard Nagy schrieb im Jahr 2015 in einem Statement: "Es gibt keinen Beweis, dass Fritz Grünbaum eines der beiden beanstandeten Werke besessen hat." Keine der beiden Arbeiten finde sich auf Inventarlisten von Grünbaums Kunstsammlung. Beide Werke seien sowohl 1978 als auch 2004 ohne jegliche erhobenen Besitzansprüche öffentlich versteigert worden, so der Galerist. Laut "New York Times" will Nagy gegen die nun getroffene Entscheidung in Berufung gehen.

Händler von Gerichtsentscheidung überrascht

Der Londoner Kunsthändler Richard Nagy bestätigt in einem Statement gegenüber der APA seinen Entschluss, gegen das New Yorker Urteil betreffend der zwei Schiele-Blätter "Frau mit schwarzer Schürze" und "Frau, das Gesicht verbergend" Berufung einzulegen.

"Richard Nagys Erwerb und Eigentümerschaft dieser Schiele-Werke war immer transparent und gut dokumentiert", wie sein Büro mitteilt. "Die Werke kommen von angesehenen Sammlungen und wurden wiederholt öffentlich gezeigt. Die tragische Geschichte Fritz Grünbaums ist gut bekannt und anerkannt." Als Kunsthändler, der bisher oft mit Werken des deutschen Expressionismus zu tun gehabt hat und als jemand, dessen Familie selbst verfolgt wurde, sei Nagy "besonders sensibel gegenüber Restitutionsansprüchen".

So habe man sich in Bezug auf die beiden Schiele-Werke an Provenienzexpertinnen wie Sophie Lillie, Laurie Stein und Lynn Nicholas gewandt. "Hätte eine von ihnen befunden, dass die Schiele-Werke im Eigentum von Fritz Grünbaum waren und von den Nazis geraubt wurden, hätte er nicht gezögert, sie zurückzugeben." Da keine der Expertinnen dazu geraten habe, sei man von der Entscheidung des New Yorker Richters überrascht, der "nicht nur diese Berichte ignoriert hat, sondern auch die Entscheidungen des U.S. Federal Court sowie zwei unabhängige österreichische Gremien, die zuvor festgestellt hatten, dass die Sammlung nicht von den Nazis gestohlen wurde." Daher werde man in Berufung gehen.

(APA)

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