ORF muss 660.000 Euro Strafe zahlen

ORF APP zum Skiweltcup 2013/2014 S�lden
ORF APP zum Skiweltcup 2013/2014 S�lden(c) ORF (Roman Zach-Kiesling)
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Mit Sponsoring, Schleichwerbung und Ski-WM-App hat der ORF gegen das Gesetz verstoßen. Insgesamt laufen Verfahren in Höhe von rund 900.000 Euro.

Mehrere Verstöße des ORF gegen das ORF-Gesetz könnten erhebliche finanzielle Folgen für den öffentlich-rechtlichen Sender haben. In drei rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gegen den ORF hat die Medienbehörde KommAustria dem Sender sogenannte Abschöpfungs-Bescheide in Höhe von rund 660.000 Euro zugestellt. Der ORF will Rechtsmittel gegen den Abschöpfungs-Bescheid ergreifen.

Zwei der Bescheide verpflichten den ORF der KommAustria zufolge dazu, 518.151,71 Euro, an den Bund abzuführen, weil der öffentlich-rechtliche-Sender  gegen werberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.

Ski-WM-Ap kostet den ORF 140.930,84 Strafe

Weitere 140.930,84 Euro muss der ORF auf ein Sperrkonto einzahlen, weil er mit der App zur Ski-WM in Schladming seinen gesetzlichen Auftrag überschritt und so Einnahmen aus dem Programmentgelt zweckwidrig verwendete, wie die Medienbehörde am Donnerstag mitteilte.

"Die hämische Presse-Aussendung der Medienbehörde zu ihren Entscheidungen gegen den ORF ist etwas voreilig und kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass keiner der drei Abschöpfungsbescheide rechtskräftig ist und der ORF selbstverständlich in allen Fällen Rechtsmittel ergreifen wird", erklärte ORF-Kommunikationschef Martin Biedermann in einer ersten Reaktion.

Mit den Abschöpfungsverfahren wendet die KommAustria ein Instrumentarium an, mit dem sie der Gesetzgeber zum Zweck der Aufsicht und Kontrolle über den ORF 2010 ausgestattet hat. Die aktuellen Fälle sind nicht die ersten Verfahren, in denen der ORF zur Zahlung solcher Strafsummen verpflichtet wurde.

34.000 Euro für Werbung bei "Wir sind Kaiser"

Die KommAustria stellte zuvor bereits Abschöpfungsbescheide wegen Programmverstößen auf ORF Sport + in Höhe von rund 207.000 Euro aus sowie wegen unerlaubter Unterbrecherwerbung während der "Wir sind Kaiser"-Silvesterparty in Höhe von knapp 34.000 Euro. Eine letztinstanzliche Klärung steht auch in diesen Fällen noch aus. In Summe könnten die Abschöpfungsverfahren wegen Verstößen gegen das ORF-Gesetz den Sender damit bis zu 900.000 Euro kosten.

In den nun bekannt gewordenen Verfahren hat der ORF zweifach gegen Werbebestimmungen im ORF-Gesetz verstoßen: Zum einen, als er 2011 auf Ö3 in Kooperation mit der Österreichische Lotterien GmbH ein Gewinnspiel durchgeführt hatte, das den Tatbestand der Schleichwerbung erfüllte. Den daraus "ungerechtfertigt erlangten, wirtschaftlichen Vorteil für den ORF" bezifferte die KommAustria mit 506.550,00 Euro. Zum anderen hatte der öffentlich-rechtliche Sender im Mai 2013 in der "Fußball-Arena" auf ORF eins gesetzeswidrig Sponsorenhinweise einer Tageszeitung sowie zweier Wettanbieter ausgestrahlt. Die daraus erlangte, "ungerechtfertigte Bereicherung des ORF" berechnete die KommAustria in Summe mit 11.601,71 Euro.

Der dritte Abschöpfungsbescheid betrifft die eigens für mobile Endgeräte entwickelte App zur Ski-WM in Schladming vom Februar 2013, die ebenfalls nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Für die Berechnung der dafür aufgewendeten Mittel zog die KommAustria die Kosten für die Entwicklung, für die redaktionelle und technische Pflege sowie für die Bewerbung des Angebotes heran. Die sich daraus ergebenden 140.930,84 Euro muss der ORF auf ein Sperrkonto einzahlen.

Erst wenn spätestens im Jahr 2017 das ORF-Programmentgelt neu berechnet wird, fließe der Betrag wieder ins ORF-Budget und mindere damit dessen Finanzierungsbedarf, so die Behörde. "Dieses Verfahren führt zu einer entsprechenden Absenkung des zukünftigen Programmentgelts und kommt so den Gebührenzahlern mittelbar zugute."

ORF will Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht erheben

Der ORF kann gegen die Bescheide der KommAustria Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht erheben und hat dies auch vor, so Biedermann. Darüber hinaus übt der ORF-Kommunikationschef Kritik am KommAustria-Vorgehen.

"Skurril mutet an, dass die Behörde dem ORF Gewinnspielpreise, die von den Lotterien zur Verfügung gestellt wurden und unmittelbar an Hörer im Rahmen des betreffenden Gewinnspiels ausbezahlt wurden, als 'wirtschaftlichen Vorteil' abschöpfen möchte", so Biedermann.

Ski-WM-App "besonders erfolgreich"

Zur beabsichtigten Abschöpfung wegen der Schladming-App hielt der ORF fest, "dass gerade diese App zu einem zeitlich begrenzten Sport-Event wie der alpinen Ski-WM mit mehr als 215.000 Downloads beim österreichischen Publikum besonders erfolgreich war. Es ist bedauerlich, dass derartige Angebote den Österreicherinnen und Österreichern vorenthalten werden sollen. In anderen Fällen, den mobilen bzw. Second-Screen-Bereich betreffend, wurde ja auch bereits für den ORF entschieden. Diverse Äußerungen seitens der österreichischen Medienpolitik geben allerdings Anlass zur Hoffnung, dass der ORF nicht von der digitalen und mobilen Medienzukunft abgeschnitten werden bzw. bleiben soll."

Kritik auch von Armin Wolf

Kritik am ORF-Gesetz kam unterdessen von einzelnen ORF-Journalisten. So twitterte etwa "ZiB 2"-Moderator Armin Wolf: "Medienpolitik: Menschen verpflichten, Gebühren zu zahlen & dem ORF verbieten, ihnen dafür Mobilangebote zu liefern. Das ist natürlich bes. intelligent, wenn immer mehr Menschen übers Handy online gehen. So kann man öffentl. Rundfunk auch sehend ruinieren. Die KommAustria kann nur wenig dafür. Sie legt das - in diesem Aspekt echt bescheuerte - ORF-Gesetz aber besonders streng aus. Aber die gesetzliche Einschränkung - keine eigenen Mobilangebote - ist im Zeitalter von mobile, mobile, mobile einfach absurd."

>>> Die Bescheide zu den drei Abschöpfungsverfahren: https://www.rtr.at/de/m/Entscheidungen

(APA)

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