Rechnungshof kritisiert Preispolitik von Bundestheater-Tochter

Die Art for Art, eine Tochter des Bundestheater, orientiert ihre Preise an der Basisabgeltung, nicht an der tatsächlich erbrachten Leistung, bemängelt der Rechnungshof.

Der Rechnungshof hat die Art for Art Theaterservice GmbH, eine Tochter des Bundestheater-Konzerns, geprüft und eine kleinteilige Kritik der Preispolitik sowie mancher Personalfragen vorgelegt. Festgehalten wird auch, dass die Art for Art mit ihren Immobilienverkäufen nach dem Burgtheater-Finanzdebakel "wesentlich zum wirtschaftlichen Überleben des Bundestheaterkonzerns beigetragen" hat.

Durch den Verkauf etwa des Stöcklgebäudes im Hanuschhof in der Inneren Stadt wurden 45,79 Millionen Euro an Erlösen erzielt, die den Finanzlücken der Bundestheater und ihrer Bühnengesellschaften - neben dem Burgtheater auch Staatsoper und Volksoper - zugutekamen. Der Rechnungshof bekrittelt an den Verkäufen allerdings die fehlende öffentliche Interessentensuche und mangelnde Dokumentation.

Die Art for Art fasst für die Bundestheater Kostüm- und Dekorationswerkstätten, Kartenvertrieb, Gebäudeverwaltung sowie EDV zusammen. Sie gehört zu 51,1 Prozent der Bundestheater-Holding, die übrigen 48,9 Prozent sind unter den drei Bühnengesellschaften aufgeteilt.

Diese Organisationsform hat auch Auswirkungen auf die konzerninterne Preisstruktur: So orientiert die Art for Art ihre Preise und Pauschalen, die sie den Bühnen verrechnet, an der Aufteilung der Basisabgeltung zwischen den drei Bühnen statt an den tatsächlich erbrachten Leistungen. Wobei: die Aufteilung der Basisabgeltung orientierte sich bei deren Festlegung wiederum an der Inanspruchnahme der Art for Art. Über die Jahre sind diese Werte allerdings so "auseinandergedriftet", dass in vielen Fällen heute keine Kostenwahrheit gegeben ist.

Preispolitik bei externen Aufträgen zu niedrig

Auch die Preispolitik bei externen Aufträgen kritisiert der Rechnungshof als mitunter so niedrig, "dass nicht einmal die anteiligen direkten Personal-, Material- und Betriebskosten gedeckt waren". Die Art for Art begründete dies in ihrer Stellungnahme unter anderem mit Verlustminimierung zu Zeiten, in denen die Werkstätten zu geringe Auslastung aufweisen würden.

Anlass für Kritik boten auch zahlreiche Personalfragen: So wurde die ausschreibungsfreie Verlängerung des Geschäftsführers ebenso kritisiert, wie Vergünstigungen in seinem Vertrag oder seine nicht ausreichend per Fahrtenbuch dokumentierte Nutzung eines Pick-Ups der Art for Art für private Zwecke.

Unter den Mitarbeitern kam es im Prüfzeitraum (2012/13-2015/16) zu zahlreichen variablen Entlohnungen - Überzahlungen, Überstundenabgeltungen und Belohnungen - sowie zu Unklarheiten bei der Nutzung der Theaterferien für Urlaub und Zeitausgleich. Der RH empfiehlt deshalb, auf eine "gleichmäßige Vollauslastung der Werkstätten" hinzuarbeiten.

Die Art for Art erklärt die großen variablen Gehaltsbestandteile in ihrer Stellungnahme unter anderem mit alten Kollektivverträgen, die im Mindestlohnbereich angesiedelt sind - und gibt in puncto Gleichmäßigkeit der Auslastung zu Bedenken, dass "konventionelle Ansätze" von Betriebsberatern zum Teil nicht gegriffen hätten, weil sie schlichtweg nicht der Theaterpraxis entsprechen. Mit den spezifischen künstlerischen Anforderungen der Theaterwelt begegnet man auch einer Kritik an Tätigkeiten des Leiters der Dekorationswerkstätten, der neben seiner Managementfunktion auch als Theatermaler tätig war und dafür zusätzliches Honorar erhalten hat.

(APA)

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