Sie soll eine bessere Übersicht bieten und Wechselwirkungen vermeiden: Die e-Medikation ist gestartet. Ministerin Hartinger-Klein will 2018 auch e-Zuweisungen anbieten.
Wien. Man kann nicht gerade behaupten, dass es einfach ging. Oder schnell. Am Dienstag aber unterzeichneten der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Ärztekammer nach langem hin und her einen Vertrag zur Einführung der e-Medikation: Medikamente, die der Arzt verschreibt und die Apotheke ausgibt, werden demnach elektronisch für ein Jahr gespeichert. So sollen Patient und Mediziner eine bessere Übersicht über Arzneien erhalten. Das ist aber nur einer der Schritte, die das Gesundheitssystem in Zukunft digitaler ausrichten sollen. Was kommt, und was geplant ist: Ein Überblick.
1 Was ist die e-Medikation nun genau?
Die e-Medikation ist eine Funktion der Elektronischen Gesundheitsakte (Elga). Das ist wiederum eine Art virtueller Lebenslauf von Patienten, in dem nicht alle, aber einige Stationen im Gesundheitssystem gespeichert sind. Besitzer einer e-Card können die eigene Akte jederzeit online abrufen, Mediziner nur in einem bestimmten Zeitraum der Behandlung. Die e-Medikation betrifft vor allem Vertragsärzte und Apotheker: Die einen speichern die Medikamente, die sie verschreiben. Und die anderen die Arzneien, die sie ausgeben. Auch nicht rezeptpflichtige Medikamente sind betroffen.
2 Was soll diese e-Medikation für Patienten und Mediziner bringen?
Eine Frau, die die Anti-Baby-Pille nimmt, holt sich in der Apotheke ein rezeptfreies Mittel mit Johanniskraut. Ein Mann nimmt Antibiotika, gleichzeitig aber auch Magnesium: Viele Betroffene wissen nichts von Wechselwirkungen, die Arzneimittel haben. Durch die elektronische Akte sollen sie davor gewarnt werden. Dafür müssen sie die e-Card in der Apotheke vorzeigen. Auch Doppelverordnungen sollen so vermieden werden.
3 Ab wann werden die Daten in welchem Bundesland gespeichert?
Nach einem Probebetrieb im steirischen Deutschlandsberg läuft die e-Medikation bereits seit Jahresbeginn in Vorarlberg. Die restlichen Bundesländer folgen nach und nach: Die Steiermark etwa im Mai, im Juni Kärnten, im Oktober Tirol und im November Salzburg. 2019 sind Oberösterreich (im Februar) sowie Niederösterreich und das Burgenland (im Juni) an der Reihe. Erst im September wird das Projekt auch in Wien umgesetzt.
4 Was ist im neuen Vertrag zur e-Medikation geregelt?
Es geht, wie so oft, vor allem ums Geld. Denn die e-Medikation kostet – das ist einer der Gründe dafür, dass sie nicht unumstritten war. Die öffentliche Hand stellt zehn Millionen Euro zur Verfügung: Ärzte bekommen wie die Apotheker als Investitionsabgeltung 1314 Euro. Dazu gibt es für die Vertragsärzte 20 Euro pro Monat zur Abgeltung der Wartungskosten.
5 Ist die Teilnahme an der e-Medikation verpflichtend?
Nein – aber: Wer keine elektronische Gesundheitsakte möchte, muss sich abmelden. Entweder via Formular oder online auf einer eigenen Plattform. Patienten können sich auch dafür entscheiden, einzelne Rezepte nicht einzuspeichern. Das müssen sie dem Arzt allerdings mitteilen, die Apotheke kann das Rezept nicht aus dem elektronischen System nehmen.
6 Was ist im Gesundheitssystem noch geplant?
Für Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) ist die e-Medikation ein „Meilenstein“. In Zukunft soll die Digitalisierung weitergehen: Schon im Laufe von 2018 soll es e-Zuweisungen geben- Und: In den nächsten drei bis fünf Jahren könnte ein e-Impfpass und ein e-Mutter-Kind-Pass angeboten werden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2018)