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Dividenden muss man mit zwei Staaten teilen

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Themenbild: Dividenden(c) REUTERS (Edgar Su)
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Kleinanlegern wird das Leben nicht gerade leicht gemacht. Auslandsdividenden werden häufig doppelt besteuert, die Rückholung der zu viel bezahlten Steuer ist bei relativ kleinen Beträgen oft teuer und kompliziert.

Die Dividendensaison ist angelaufen, und viele Unternehmen erfreuen ihre Aktionäre mit Rekordausschüttungen. Dividendenrenditen in der Gegend von drei Prozent gelten in Zeiten, in denen man für Sparbucheinlagen Zinsen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erhält, als Argument für Aktienengagements. Und das nicht ganz zu Unrecht. Aktien können zwar fallen, bei breiter Streuung und langem Anlagehorizont wiegt dieser Nachteil aber nicht mehr so schwer. Dass man für Dividenden etwas höhere Steuern (nämlich 27,5 Prozent) bezahlen muss als für Sparbuchzinsen (25 Prozent), kann man angesichts der Höhe der Dividendenrenditen verschmerzen.

Allerdings nicht ganz: Wer ausländische Wertpapiere hält, macht mitunter andere Erfahrungen. Ihm werden nämlich nicht bloß 27,5 Prozent an Steuern abgezogen, sondern je nach Land bis zu 47,5 Prozent. Und weitere Gebühren, die abseits der Steuern anfallen, sind da noch längst nicht inkludiert. Ein Beispiel: Ein Kleinanleger hält 160 Nestlé-Aktien im Wert von umgerechnet etwas mehr als 10.000 Euro. Dafür bekommt er heuer 314,01 Euro Dividende, also knapp drei Prozent. So weit, so gut.

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