EU-Bürger als Opfer des Datenschutzes

Bei der EU-Datenschutzgrundverordnung wäre es an der Zeit, im Dienste der Bürger Aufklärung statt Angstmache zu betreiben.

In einem Gastkommentar in der „Presse“ (10.3.) bezeichnete Facebook-Kläger Max Schrems den Datenschutz als „Opfer im Lobbykrieg“. Damit weist er tatsächlich auf ein Kernproblem in der Debatte rund um die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung hin – allerdings aus völlig anderen Gründen, als er vermutlich beabsichtigt hat.

Sein Vorwurf, die werbetreibenden Unternehmen würden dem Datenschutz mit ihrer Lobbying-Arbeit schaden und am Ende nur ein „wirkungsloses Gerippe“ zurücklassen, ist in diesem Zusammenhang bezeichnend. Denn bei Schrems sind nicht die Konsumenten und Internet-User die Opfer, sondern der Datenschutz selbst.

Datenschutz hat keine Lobby!

So eine Aussage ist leicht aufrechtzuerhalten, da der Datenschutz – entgegen dem, was man anhand der bisherigen Medienaufbereitung der Debatte glauben könnte – keine richtige Lobby hat. Aber nicht abstrakte Begriffe wie Datenschutz müssen geschützt werden, sondern konkret die Bürger vor fehlgeleitetem Datenschutz.

Den Kritikern der EU-Datenschutzgrundverordnung geht es keineswegs darum, den Datenschutz in irgendeiner Form zu beschneiden und somit irgendeine düstere Big-Brother-Vision von totaler Überwachung zu verwirklichen. Vielmehr geht es um Aufklärung der EU-Bürger anstelle von Bevormundung – und darum, die Menschen nicht für dumm zu verkaufen, sondern als mündige Konsumenten anzusehen.

In Sachen Datenschutz gibt es keine unterschiedlichen Standpunkte zwischen Wirtschaft und Bürger. Niemand will Daten unsicherer machen oder den Schutz der Privatsphäre aufweichen. Hinter Unternehmen, Verbänden oder Konsumentenschutzvereinen stehen schließlich immer Menschen – und jeder von uns ist nicht zuletzt selbst Internetnutzer.

Datenschutz und Datensicherheit liegen also im Interesse aller. Aus Sicht der Werbewirtschaft ist jedoch auch von großer Bedeutung, den Menschen Einblick zu geben, was die EU-Datenschutzgrundverordnung in ihrer derzeit geplanten Form für Konsequenzen für sie hätte.

Aus für bedarfsgerechte Werbung

Neben anderen Eingriffen und Regelungen sieht die Verordnung auch vor, dass Internet-User künftig jedem Cookie einzeln zustimmen müssen, anstatt wie bisher selbst die Wahl zu haben, welche Cookies sie haben möchten (Opt-in- statt wie bisher Opt-out-Regelung).

Keine Cookies bedeuten in der Praxis aber, dass Website-Inhalte nur mehr fragmentarisch wiedergegeben werden können. Cookies sind anonymisierte Buchstaben-Zahlen-Reihen, die keinerlei personenbezogene Daten speichern, sondern nur die Erstellung von Nutzungsprofilen ermöglichen.

Das Entfallen von Cookies bedeutet das Ende bedarfsgerechter Werbung und in weiterer Konsequenz des kostenfreien, weil werbefinanzierten Internets. Außerdem soll das „Profiling von Daten“ nur nach expliziter Zustimmung der Benutzer möglich sein – allerdings gibt die Verordnung keinerlei Auskunft darüber, was alles unter Profiling zu verstehen ist.

Für die Konsumenten

Es wäre an der Zeit, dass die Proponenten der Verordnung im Dienste der Bürger Aufklärung statt Angstmache betreiben und somit wahren Konsumentenschutz ohne Entmündigung bieten. Denn gerade die Wirtschaft arbeitet nicht gegen, sondern für die Konsumenten – im Gegensatz zu einigen Politikern jedoch mit mehr Service-Orientiertheit als Bevormundung.

Anton Jenzer ist Präsident des Dialog-Marketing-Verbands Österreich, einem der größten Verbände der österreichischen Kommunikationsbranche.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.03.2013)

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