Die türkische Willkürjustiz darf nicht hoffähig werden

Die Bundesregierung zeigt sich bisher hinsichtlich der Verhaftung von Österreichern in der Türkei erstaunlich unbekümmert.

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Seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 wurden Tausende in der Türkei verhaftet, angeklagt oder sind ins Exil geflüchtet. Alle, die gegen die Positionen der Regierung der AKP (Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung) Stellung beziehen und dies auch kundtun, werden als „Terroristen“ oder als „Staatsverräter“ diffamiert.

Werden in Österreich Menschenrechtsverletzungen, Demokratie- oder Rechtsstaatlichkeitsdefizite in der Türkei angesprochen, sind in der türkeistämmigen Gemeinschaft schnell die Schuldigen gefunden. Nach dem Putschversuch wurde über die europäische AKP-Lobby-Organisation UID (Union Internationaler Demokraten; ehemals UETD – Union europäisch-türkischer Demokraten) dazu aufgerufen, regierungskritische Personen mit türkischen Wurzeln anzuzeigen. Über Kanäle der sozialen Medien begann so die Jagd auf Kritiker und Kritikerinnen des starken Mannes der Türkei, Recep Tayyip Erdoğan. Als Folge dieser Abschreckungspolitik sahen sich auch immer mehr österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Einreiseverboten in die Türkei konfrontiert. So können die Betroffenen weder ihre Familien besuchen, an Begräbnissen von Angehörigen teilnehmen noch an Feiertagen in die Türkei reisen.

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