Würden die Krankenkassen zusammengelegt, wären Milliarden für die Beitragszahler verfügbar.
Künftig sollen Kleinunternehmer – ähnlich wie Angestellte – bei längerer Krankheit Anspruch auf Krankengeld von ihrer Kasse haben. Das steht in einer Gesetzesnovelle, die der Gesundheitsminister soeben in Begutachtung geschickt hat. Und auch wenn viele Ein-Personen-Unternehmen nach den 42 Tagen, die vergehen müssen, bevor der Anspruch beginnt, schon Fälle für das Konkursgericht sein dürften, haben die oft jungen Selbstständigen nun zumindest die Absicherung, nicht gleich zu Sozialfällen zu werden.
Wem das immer noch zu wenig Absicherung ist, der muss privat vorsorgen, auch wenn das für Jungunternehmer aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel nicht immer einfach ist. Denn vor allem die Zahlungen an die Sozialversicherung und das Finanzamt machen am Anfang des Selbstständigenlebens einen oft kaum bewältigbaren Kostenblock aus.
Umso schlimmer ist es daher, dass ein Gutteil dieses Geldes nicht in Leistungen, sondern in die Verwaltung fließt. Rund 4,5 Mrd. Euro könnten laut Experten durch die Fusion der 22 heimischen Kassen eingespart werden. Mit diesem Geld könnten auch Kleinunternehmer ab dem ersten Tag der Krankheit abgesichert werden. Sei es durch die Kassa selbst, sei es privat, wenn eine kräftige Beitragssenkung den Beitragszahlern wieder mehr Luft dafür gibt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.10.2012)