Ach, wie gut, dass niemand weiß . . .

Wenn die Politik Staatsbürgerschaften verleiht, braucht es Transparenz.

Wer Österreicher werden will, muss mehrere Voraussetzungen mitbringen. Ein zehnjähriger Aufenthalt im Lande ist nachzuweisen, aber auch Unbescholtenheit und ausreichende Kenntnisse von Land und Sprache. Zu Recht, denn die Staatsbürgerschaft, mit der das Wahlrecht einhergeht, ist ein hohes Gut. Sie muss an strenge Regeln gebunden sein.

Für manche aber gibt es einen leichteren Weg. Die Regierung kann beschließen, dass jemand die Staatsbürgerschaft im Interesse der Republik rasch erhält. Das ist dann der Fall, wenn jemand außerordentliche Leistungen erbracht hat oder man sich solche von der Person erwartet. Doch wem die Ehre zuteil wird, muss nach Ansicht der Regierung künftig wegen des Datenschutzes immer geheim bleiben.

Wenn jemand im Schnellverfahren Österreicher werden will, kann er aber dazu auch stehen. Es ist schließlich eine Auszeichnung und keine Schande, ehrenhalber Österreicher zu werden. Dazu kommt, dass die Bevölkerung ein Recht haben muss zu wissen, wer im Schnellverfahren Staatsbürger werden will. Und was diese Person für Österreich vollbringen möchte.

Der wichtigste Punkt ist aber, dass durch Transparenz etwaige Korruption besser verhindert werden kann. Es soll ja schon Politiker gegeben haben (Stichwort „Part of the game“-Affäre), die Staatsbürgerschaften gegen eine Parteispende abtauschen wollten.

Nicht nur für manche Staatsbürgerschaft, auch für die Transparenz im Umgang damit gilt also: Sie liegt im Interesse der Republik.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.08.2018)

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