Wie ein Gerichtsurteil die Abrissbirne zum Schwingen bringt

Die Entscheidung der Verfassungsrichter zu den Richtwertmieten erscheint nicht nachvollziehbar − und wird fatale Folgen für das Wiener Stadtbild haben.

Es ist vor allem in Wien mittlerweile ein beliebtes Spiel: Man mietet eine Altbauwohnung, diese soll möglichst topsaniert und voll ausgestattet sein; man lebt ein paar Jahre darin und nach dem Auszug klagt man den Vermieter wegen überhöhter Miete. Grundlage ist das Richtwertsystem, bei dem der Staat eine Obergrenze bei Mieten im Altbau festlegt.

Im Vorjahr hat eine Gruppe von privaten Vermietern gegen das in ihren Augen unfaire System geklagt. Die Klage in Hinblick auf den Lagezuschlag bei Gründerzeithäusern wurde bereits abgewiesen. Die zweite Klage richtete sich gegen die ungleich hohen Richtwerte in den einzelnen Bundesländern. In Wien liegt die gesetzliche Obergrenze bei Altbaumieten nämlich weit unter jener in Innsbruck, Graz oder Salzburg, ja sogar unter den Mieten im Gemeindebau.

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