16.000 neue Elektrofahrzeuge für Österreich

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Mehr Ladestationen, eine eigene Nummerntafel für E-Fahrzeuge und Förderungen für die Nutzung von E-Autos in Betrieben. Das sind die ersten Details des 72 Millionen Euro schweren E-Mobilitätspakets.

Noch ist Österreich nicht Vorzeigeland für Elektromobilität in Europa, kommt dem Vorhaben nach der gestrigen Kommissionssitzung der Umweltförderung im Inland aber immerhin einen Schritt näher. Es wurden Details zu den Förderungsaktionen für Elektromobilität in Österreich beschlossen.

"Wir werden mit diesem Paket bis zu sechzehntausend neue Elektrofahrzeuge auf Österreichs Straßen bringen. Es wird deutlich mehr E-Ladestationen geben und eine eigene Nummerntafel für E-Autos. Damit setzen wir einen wichtigen Schritt in der Umsetzung des Pariser Weltklimaabkommens", sagen Umweltminister Andrä Rupprechter und Verkehrsminister Jörg Leichtfried in einer aktuellen Aussendung

Die Förderaktionen im Detail

Am 1. März 2017 sollen insgesamt vier Förderungsaktionen für Betriebe, Vereine und Gemeinden starten. Dazu zählen die "Förderungsaktion Elektro-PKW für Betriebe", die „Förderungsaktion für Elektro-Leichtfahrzeuge, Elektro-Kleinbusse und leichte Elektro-Nutzfahrzeuge für Betriebe“, die "Förderungsaktion Elektro Zweiräder für Betriebe" und die Förderungsaktion "E-Ladeinfrastruktur". Im Hintergrund dieser Förderaktionen steht das E-Mobilitätspaket in Höhe von 72 Millionen Euro, das von Umweltministerium, Verkehrsministerium und Automobilimporteuren Ende des vergangenen Jahres geschnürt wurde.

So kommt man zur Förderung

Um Förderungen für entsprechende Fahrzeuge kann ab 1. März bei der zuständigen Abwicklungsstelle, der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) angesucht werden. Die Förderungen für betriebliche E-PKW werden als E-Mobilitätsbonus in der Höhe von 3.000 Euro gemeinsam von Bund und Importeuren gewährt.

Eine Voraussetzung für den Bezug der Förderung ist, dass die Fahrzeuge ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Dies werde anhand der Stromlieferverträge oder Verbrauchsabrechnungen, einer Bestätigung des Elektrizitätsversorgers oder durch den Nachweis der Anschaffung einer eigenen Stromerzeugungsanlage überprüft.

CO2-Effizienz

So sollen die CO2-Effizienz und die positiven Umwelteffekte sichergestellt werden. Gebrauchtfahrzeuge sind von den Förderungsaktionen ausgenommen, da die begrenzten Förderungsmittel ausschließlich für das Inverkehrbringen von neuen Elektrofahrzeugen aufgewendet werden sollen.

(red.)

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