Kein Asyl, weil Homosexueller "zu mädchenhaft" war

Die Asylbehörde hat mit einer weiteren klischeehaften Begründung einem Iraker Asyl verweigert, wonach seine homosexuelle Orientierung "nicht glaubhaft" sei. Die Asylbehörde wies die Vorwürfe zurück.

Nach einem dubios begründeten negativen Asylbescheid gegen einen homosexuellen Afghanen ist nun ein weiterer ähnlicher Fall bekannt geworden. Einem 27-jährigen irakischen Asylwerber, der als einen der Fluchtgründe seine Homosexualität angegeben hatte, wurde demnach beschieden, dass er zu "mädchenhaft" und "nicht authentisch" auftrete. Eine homosexuelle Orientierung sei deshalb "nicht glaubhaft".

Seine angegebene sexuelle Orientierung wirke auf die Behörde "lediglich gespielt". Laut mehreren Medienberichten vom Donnerstag wurde der Asylantrag des Mannes deshalb abgelehnt.

Afghane "zu wenig schwul"

Erst vergangene Woche wurde ein ähnlicher Fall in Niederösterreich publik. Der Asylantrag eines homosexuellen Afghanen wurde abgelehnt, weil dieser laut Behörde "zu wenig schwul" wirkte. "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten", schrieb ein Asylbeamter der Regionalstelle Wiener Neustadt: "Sie sind nicht homosexuell und haben daher bei Ihrer Rückkehr nach Afghanistan nichts zu befürchten." Die Begründung hatte für internationales mediales Echo gesorgt.

Die klischeehafte Begründung sorgt nun auch im Fall des 27-jährigen Irakers für Diskussionen, berichten mehrere Tageszeitungen. Homosexuelle Interessensgemeinschaften kritisieren die Vorgangsweise der Behörden und sprechen von Diskriminierung.

Asylbehörde weist Kritik zurück

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat am Donnerstagnachmittag Kritik an einem negativen Bescheid für einen irakischen Asylwerber, der als Grund seine Homosexualität angegeben hatte, zurückgewiesen. In einer schriftlichen Stellungnahme wurde dem Vorwurf eines diskriminierenden Verhaltens klar widersprochen.

"Keine klischeehaften Formulierungen"

Das BFA teilte mit, dass man den als "klischeehaft" kritisierten Bescheid einer sofortigen Überprüfung unterzogen habe. Dabei habe man festgestellt, dass der Bescheid jedenfalls keine "klischeehaften Formulierungen" enthalte. Darüber hinaus weist das BFA die Vorwürfe zurück, wonach der Asylwerber "Nachweise über seine sexuellen Kontakte mit Männern" erbringen sollte. Eine derartige Aufforderung habe es seitens des Bundesamts nicht gegeben.

Auch dem Vorwurf von homosexuellen Interessengemeinschaften hinsichtlich eines diskriminierenden Verhaltens wird vom Bundesamt klar widersprochen: "Seitens des Referenten wurde zu keinem Zeitpunkt im Verfahren ein Verhalten gesetzt, das Anlass für derart schwerwiegende Vorwürfe herabwürdigendes Verhalten bieten würde."

Das BFA verweist auch darauf, dass es in den letzten beiden Jahren in Summe rund 120.000 Asylentscheidungen getroffen habe. Das bedeute bei einer durchschnittlichen Länge von rund 70 Seiten pro negativem Bescheid, ein Volumen von jedenfalls mehr als fünf Millionen Seiten. "Aus dieser enormen Menge ein paar wenige Sätze herauszunehmen, bildet nicht die Realität ab."

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.