Nachdem der FPÖ-Landesrat Waldhäusl eine generelle Beißkorpflicht in Niederösterreich gefordert hatte, wird er von Philippa Strache, FPÖ-Tierschutzbeauftragte, gemaßregelt.
Innerhalb der FPÖ gibt es Ungereimtheiten – wegen der Diskussion um eine Beißkorbpflicht für Hunde. Chef der FPÖ Niederösterreich hatte am Dienstag eine generelle Beißkorbpflicht in Niederösterreich gefordert, nachdem ein Kleinkind nach dem Biss eines Rottweilers gestorben war. Dem stellt sich nun die FPÖ-Tierschutzbeauftragte Philippa Strache entgegen: Sie spricht sich in einer Aussendung gegen eine generelle Leinen- und Beißkorbpflicht aus – und setzt nach, dass eine solche Maßnahme „definitiv nicht der einhelligen Meinung in der Freiheitlichen Partei“ entspreche.
"Alle Hunde, aber auch Hundebesitzer über einen Kamm zu scheren, halte ich für wenig wirksam,“ sagt Strache. Sie plädiert stattdessen für einen Hundeführerschein für alle Hundebesitzer und eine bundesweit einheitliche Regelung. Dies wolle sie bei dem von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) angekündigten Runden Tisch mit den Landestierschutzreferenten anstreben.
Unterstützt wird Strache von FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky. Die Bundespartei halte den Vorstoß von Waldhäusl „für nicht zielführend" spricht sich für eine differenzierte Lösung aus“, ließ Vilimsky in einer Aussendung verlautbaren. Auch Heinz-Christian Strache (FPÖ) meldete sich per Facebook zu Wort.
Waldhäusl: Oberösterreich richtungweisend
Waldhäusl verkündete am Donnerstag indes, er wolle ebenfalls Experten und Politiker zu einem "Hunde-Sicherheitsgipfel" in Sachen Maulkorbpflicht laden. Es sei eine breite Diskussion darüber notwendig, welche Hunde ab welcher Körpergröße an welchen Plätzen Maulkorb tragen müssen, hieß es in einer Aussendung. Bei dem für Oktober geplanten Gipfel sollen gemeinsam sinnvolle und nachhaltige Lösungen für diese Thematik diskutiert werden.
"Richtungsweisend könnte etwa das oberösterreichische Modell sein, wonach jene Plätze genau festgelegt sind, wo Leine UND Maulkorb getragen werden müssen", so der Tierschutzlandesrat. In dem Bundesland muss der Aussendung zufolge in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinder-Betreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen wie Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen Hunde angeleint und mit Maulkorb geführt werden.
"Tiere, die keinen entsprechenden Schaden anrichten können, sollen von einer Maulkorbpflicht natürlich ausgenommen sein", sagte Waldhäusl - bei der Festlegung der Körpergröße müsse "der Hausverstand" walten. Mittelfristiges Ziel müsse eine bundeseinheitliche Lösung sein.
(red.)