Das Rezept wird bis 2022 digitalisiert

Stanislav Jenis
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Das e-Rezept startet 2020 in zwei Pilotregionen in Kärnten, bis 2022 gibt es Medikamente österreichweit per E-Card oder Handy-App.

Das Rezept wird digitalisiert: Startend in zwei Pilotregionen in Kärnten im April 2020 sollen Medikamente-Verschreibungen schrittweise bis Mai 2022 österreichweit digitalisiert werden. Hauptverband, Ärztekammer und Apothekerkammer erwarten sich vom e-Rezept mehr Medikamenten-Sicherheit, eine leichtere Verwaltung - und den Abbau eines Papierbergs von derzeit Kilimandscharo- auf Großglockner-Höhe.

Das Elektronische Rezept werde das Leben von Patienten, Ärzten, Apothekern und der Sozialversicherung "enorm erleichtern", ist Hauptverbands-Vorsitzender Alexander Biach überzeugt. 60 Millionen Rezepte werden jährlich in Österreich ausgestellt, das sei ein Berg so hoch wie der Kilimandscharo (5.895 m). Allein durch den Wegfall von Rezeptblöcken etc. werde sich der Hauptverband 2 bis 2,4 Mio. an direkten Kosten sparen. Ärzte und Apotheker bekommen 3 Mio. Euro Anschubfinanzierung und Pauschalvergütung für die Wartung, berichtete Biach am Dienstag in einer Pressekonferenz.

Handy, E-Mail oder ausdrucken

Wie das e-Rezept funktioniert schilderte der stellvertretende Hauptverbands-Generaldirektor Volker Schörghofer: Der Arzt (auch ein Wahlarzt mit Rezepturbefugnis) speichert die Verschreibung im E-Card-System (nicht auf der E-Card) und kann es dem Patienten auf das Handy oder per Mail schicken, aber nach wie vor auch ausdrucken. Dies aber nicht mehr auf die alten Rezeptformulare, sondern auf ein "ganz normales A4-Blatt".

Der Patient kann auf www.meinesv.at einsehen, welche Rezepte offen sind - und sie auch von dort herunterladen oder ausdrucken. In der Apotheke kommt er entweder mit der E-Card oder per Handy-App zu seinem Medikament; ist es dort nicht lagernd, bleibt das Rezept offen und kann bei einer anderen Apotheke eingelöst werden. Der Apotheker schickt die Daten elektronisch zur Verrechnung an den Hauptverband.

Das e-Rezept kann auch ohne Patientenkontakt (z.B. bei Dauermedikation oder für Heime) ausgestellt werden. Auf Hausbesuch oder bei Systemausfällen kann weiter händisch verschrieben werden. Das e-Rezept wird auch in die E-Medikation eingespeist, um z.B. Wechselwirkungen mit anderen Arzneien zu erkennen.

Missbrauch verhindert

Ein großer Vorteil ist laut Apothekerkammer-Vizepräsident Christian Wurstbauer, dass die Rezeptgebührenbefreiung bei Erreichung der Obergrenze einfacher (ohne große Recherchen der Apotheke) und tagesaktuell (jetzt dauert es sechs bis acht Wochen) erfolgen wird. Außerdem werde Missbrauch - z.B. mit gefälschten Rezepten oder Mehrfach-Einlösung - verhindert. Auch Dietmar Bayer von der Ärztekammer begrüßte den weiteren Digitalisierungsschritt, zumal es nach dem Vorbild der e-Medikation eine Anschubfinanzierung von der Sozialversicherung gibt.

(APA)

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