Andrea Herberstein: "Teilweise schuldig"

Andrea Herberstein mit Anwalt
Andrea Herberstein mit Anwalt(c) APA (Markus Leodolter)
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Dritter Prozesstag im Grazer Landesgericht. Andrea Herberstein soll als eigentliche Geschäftsführerin den angeblichen Missbrauch der Fördergelder verschuldet haben. Sie will nur ein paar Rechnungen umgeschrieben haben.

Der Herberstein-Prozess wurde am Montag im Grazer Straflandesgericht fortgesetzt. Am dritten Prozesstag stand die Einvernahme von Andrea Herbstein auf dem Programm. Ihr wird von der Staatsanwalt vorgeworfen, als eigentliche Geschäftsführerin - auf dem Papier war das ihr Sohn Maximilian - den angeblichen Missbrauch der Fördergelder verschuldet und Abgaben hinterzogen zu haben. Die Richterin vermutete hinter den Unterhaltszahlungen der Kinder ein verstecktes Geschäftsführergehalt. Nachdem Andrea Herberstein offiziell nicht mehr als Geschäftsführerin auftreten durfte - sonst hätten wegen einer Testamentsklausel ihre Kinder das Erbe nicht sofort antreten können - erhielt sie so genannten "Unterhalt". Das verwunderte Richterin Elisabeth Juschitz: "Warum haben Sie Unterhalt bezogen, obwohl sie mit Thomas Hampson zusammengelebt haben und er schon länger finanziert hat? Dass Sie wieder in Herberstein arbeiten, gut, aber warum werden Sie wieder über Unterhalt finanziert?" Hampson habe sehr viel bezahlt, es sei immer ein Familienverbund gewesen, man könne das nicht so trennen, meinte Andrea Herberstein. Immerhin habe er auch das Geld - 290.691 Euro - vorgestreckt, mit dem dem der dritten Frau von Johann Otto Herberstein das lebenslange Wohnrecht im Schloss abgegolten wurde. "Warum finanzierte er sie dann nicht weiter?", fragte die Richterin. "Weil meine Kinder beschlossen haben, mir Unterhalt zu zahlen", so die Befragte. "War das nicht nur ein anderes Mascherl für das Geld, das sie als Geschäftsführerin immer entnommen haben?", hakte die Richterin nach. "Nein", kam es äußerst bestimmt von Andrea Herberstein. Herberstein: "Teilweise schuldig"

"Fühlen Sie sich schuldig?", fragte Richterin Elisabeth Juschitz die Angeklagte zu Beginn des dritten Prozesstages am Montag. "Teilweise schuldig", kam es leise von der 54-Jährigen. Sie fühle sich schuldig in Bezug auf das Finanzvergehen - "im Umfang meiner Selbstanzeige" und bezüglich zweier umgeschriebener Rechnungen. Als Andrea Herberstein mit 20 Jahren heiratete und ins Schloss zog, fing sie zunächst in der Buschenschank mit der Arbeit an. Als ihr Mann immer kränker wurde, kümmerte sie sich verstärkt um den ganzen Betrieb. 1987 erfolgte die Scheidung. Nach dem Tod von Johann Otto Herberstein erbte die jüngste Tochter alles. Diese teilte das Vermögen später auf alle Geschwister gleichmäßig auf, außerdem wurde die Herberstein OEG gegründet, deren Geschäftsführer Maximilian Herberstein wurde. "Warum hat Maximilian kein Gehalt als Geschäftsführer bekommen?", fragte die Richterin. "Es war geplant, dass ich weiterhin als Geschäftsführerin tätig bin", erklärte Andrea Herberstein. "Wie haben Sie sich mit ihm abgesprochen?", hakte die Richterin nach. "Nur in großen, wichtigen Fragen, über das Tagesgeschäft habe ich ihn nicht informiert." Eine Mio. Euro Vermögen

"Was machen Sie derzeit beruflich?", interessierte die Richterin. "Im Moment beschäftige ich mich hauptsächlich mit dem Verfahren", so Andrea Herberstein. "Ich bin geringfügig bei meinem Lebenspartner (Thomas Hampson, Anm.) angestellt und kümmere mich um seine Stiftung." Ihr Vermögen, so die Befragte, bestehe aus ihrer Viertel-Teilhaberschaft an der Kunst OEG in Herberstein und betrage in Sachwerten rund 700.000 bis eine Million Euro, erklärte die Angeklagte.

Andrea Herberstein muss sich wegen schweren Betrugs, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und Abgabenhinterziehung verantworten. Mitangeklagt sind der ehemalige Verwalter Heinz Boxan (63), dem ebenfalls schwerer Betrug und Abgabenhinterziehung vorgeworfen wird, sowie Maximilian Herberstein (31), der wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen angeklagt ist.

(APA)

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