Ludwig Adamovich: Der Mann, der die Ruhe stört

Ludwig Adamovich
Ludwig Adamovich(c) APA (ROLAND SCHLAGER)
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Als Präsident des Verfassungsgerichtshofes erwarb sich Adamovich einen Ruf als vorsichtig agierender Wahrer des Rechtsstaates. Als Leiter der "Kampusch-Kommission" geht er an die Grenzen des Vertretbaren.

Für eine Zeitung zitierte Ludwig Adamovich vor einigen Jahren den französischen Rechtswissenschaftler und Historiker Alexis de Tocqueville. Dieser hatte einst bedauert, „dass sich eine Idee, die einfach, aber falsch ist, immer gegen eine Idee durchsetzen wird, die richtig, aber kompliziert ist“.

Im Jahr 2002, als Ludwig Adamovich das Zitat brachte, wurde eine gewisse Natascha Kampusch von einem gewissen Wolfgang Priklopil in einem Verlies gefangen gehalten. Achteinhalb Jahre dauerte ihr Martyrium. Im August 2006, nachdem das Opfer entkommen war und sich der Entführer umgebracht hatte, gingen die Behörden von einer „einfachen Idee“, der Einzeltäterthese, aus.

Knapp zwei Jahre später, als sich viele offene Fragen nicht mehr unter den Teppich kehren ließen, trat Ludwig Adamovich als Leiter einer Evaluierungskommission auf den Plan. Mit Blick in Richtung Mehrtäterthese. Er verficht seither, frei nach Tocqueville, eine Idee, die seiner Meinung nach richtig, aber eben kompliziert ist.

Was treibt den pensionierten, hoch dekorierten Staatsrechtler an, der in gut zwei Wochen, am 24. August, seinen 77. Geburtstag feiert? Warum bewegt sich der frühere Höchstrichter in Sachen Kampusch sogar fernab seines ureigenen Wesenszuges – der vornehmen Zurückhaltung? Die Antwort ist verblüffend einfach: weil Adamovich davon überzeugt ist, dass in dem Entführungsfall, so wie er derzeit offiziell (noch) dargestellt wird, vieles – „hinten und vorne“ – nicht stimmt.

Wie alles begann: Als der seinerzeitige VP-Innenminister Günther Platter mit dem Skandal konfrontiert war, dass die Polizeiarbeit im Fall Kampusch dramatische Versäumnisse aufwies, verschaffte ihm ein Befreiungsschlag Luft: Eine Evaluierungskommission sollte die Wogen glätten. Die von Platter ins Auge gefassten Mitglieder durfte man damals als – gelinde gesagt – nicht hundertprozentig unbefangen bezeichnen. Der programmierte Aufschrei von Rot-Grün verhalf einem Mann zur Leitung der letztlich sechsköpfigen Kommission, auf den sich die Politik durchaus einigen konnte: Ludwig Adamovich, untadeliger Karrierejurist, knapp 19 Jahre (1984 bis 2002) an der Spitze des österreichischen Verfassungsgerichtshofes.

Bürgerlich, liberal, konservativ, katholisch – das sind die Attribute, die die Weltanschauung des einstigen Spitzenbeamten skizzieren. Nach Besuch des Akademischen Gymnasiums in Wien studierte Adamovich an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien, wo er 1954 promovierte. Obgleich der Literatur- und Naturfreund mütterlicherseits aus einer Ärztefamilie stammte und Chirurg werden wollte, trat er in die Fußstapfen seines berühmten Vaters. Ludwig Adamovich senior war von 1946 bis 1955 Präsident des Verfassungsgerichtshofes.

1956 trat der Junior in den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes ein, wo er bis 1983 (von 1976 an als Leiter des Verfassungsdienstes, ab 1977 als Leiter der Sektion Verfassungsdienst) tätig war. Unterbrochen wurde diese Phase von einer Professur (Öffentliches Recht) an der Uni Graz. In jener Zeit trat Adamovich aus der ÖVP aus. Als mächtiger Mentor fungierte der Kanzler aus der Zeit der SP-Alleinregierung: Bruno Kreisky. Von ihm stammt das auf Adamovich junior gemünzte Zitat: „Der Sohn ist ja besser als der Vater.“

1983 wurde „der Sohn“ von der SPÖ als Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) nominiert, Anfang 1984 trat er das Amt an. Über Kreisky schrieb Adamovich: „Niemals hat er Parteilichkeit von mir verlangt.“ Die Ära Adamovich war für den VfGH durch die Grundrechts-Judikatur gekennzeichnet. Die Richter machten es sich zur Aufgabe, bestimmte Grundrechte zu konkretisieren. Auch in Sachen „Vertrauensschutz“ wirkte Adamovich wegweisend. Der VfGH lehnte die Beschneidung wohl erworbener Rechte (auch hinsichtlich der Politikerpensionen) ab.

Im Dezember 2001 erachtete der VfGH einen zehnprozentigen Slowenen-Anteil für ausreichend, um das Aufstellen zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten zu rechtfertigen. Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider griff in seiner „Aschermittwoch-Rede“ im Februar 2002 in die unterste Schublade: „Wenn einer schon Adamovich heißt, muss man zuerst einmal fragen, ob er überhaupt eine aufrechte Aufenthaltsberechtigung hat.“ Der Angesprochene reflektierte später in gewohnt trockener Analyse: „Haider hat meinen Erfahrungsschatz bereichert.“ Tatsächlich stammt die Familie Adamovich väterlicherseits aus Slawonien, einst Teil der k.u.k. Monarchie, heute im östlichen Kroatien.

Auch nach seiner Pensionierung Ende 2002 blieb Adamovich aktiv. 2004 überwachte er das von SPÖ und ÖVP im Präsidentschaftswahlkampf geschlossene Fairnessabkommen. Später wurde er Rechtsberater von Bundespräsident Heinz Fischer. Schließlich übernahm er die Leitung der Kampusch-Evaluierungskommission, ein Büro in der Hofburg dient ihm als Schaltstelle. Sehr rasch entfernte sich der gefragte „Schiedsrichter“ von seiner eigentlichen Aufgabe, der Analyse polizeilicher Schwächen, und wurde – so heißt es in der Staatsanwaltschaft und in der Oberstaatsanwaltschaft Wien bitter – zum „Ober-Ober-Staatsanwalt“. Während die vom Innenressort entsandten Beamten der Soko „Kampusch“ Adamovich als menschliches Schutzschild zu schätzen wissen, gilt nun ausgerechnet der ehemalige Höchstrichter als „Gott-sei-bis-Uns“ der Justiz. „Seine“ Kommission ist es, die neue Ermittlungen will. Um dieses Ziel zu erreichen, bedient sich Adamovich der Medienmacht.

In einem „Krone“-Interview ging Adamovich sehr weit, angesichts mangelnder Beweise vielleicht zu weit, als er sagte: „Es ist natürlich denkbar, dass diese Gefangenschaft allemal besser war als das, was sie (Natascha Kampusch, Anm.) davor erlebt hat.“ Schwere Geschütze also in Richtung der Mutter des Opfers, deren Rolle allerdings auch in Ermittlerkreisen als noch immer nicht ganz ausgeleuchtet gilt.

„Warum tust du dir das an?“ Das hört Adamovich oft. Er sagt: „Die Zahl der offenen Fragen ist groß.“ Bis sie klein ist und irgendwann vielleicht bei Null ankommt, wird der Kommissions-Chef wohl keine Ruhe geben. Trügt den einsamen Höchstrichter seine Nase, hat etwa das Volk recht, das „endlich Ruhe“ haben will? Weder in ein (Entführungs-)Opfer noch in einen Täter kann man hineinschauen. Was Tocqueville über Wahlen sagte, darf auch hier gelten: „Welch langes Studium, welche Fülle von Kenntnissen ist erforderlich, um sich eine genaue Vorstellung vom Charakter auch nur eines Menschen zu verschaffen! Die größten Geister versagen hier zuweilen, und die Menge sollte mehr Erfolg haben?“

DIE ABGELEGTE SCHEU

Als langjähriger Präsident des Verfassungsgerichtshofes verhielt sich der am 24. August 1932 in Innsbruck geborene Spitzenjurist medial zurückhaltend; seit Pensionsantritt 2002, seit Ludwig Adamovich von der Last des Amtes befreit ist, tritt er – insbesondere als Leiter der Kampusch-Evaluierungskommission – in vielen Interviews geradezu offensiv auf.

Kritiker fordern vehement, dass er sich in Sachen Mehrtäterthese weniger aus dem Fenster lehnt – solange er keine Beweise hat. Andere wieder sehen in ihm den Garanten für tief gehende Ermittlungen in dem einzigartigen Entführungsfall.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.08.2009)

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