B50-Umfahrung Schützen: Umweltdachverband pocht auf UVP-Pflicht

Umweltdachverband: Aufgrund von VwGH-Erkenntnis müsse nachträglich Rechtsbehelf zur Überprüfung eingeräumt werden

Im Dauerstreit mit dem Land Burgenland um
die B50-Umfahrung von Schützen am Gebirge (Bezirk
Eisenstadt-Umgebung) pocht der Umweltdachverband (UWD) weiter auf einer UVP-Pflicht für die im Dezember 2014 für den Verkehr freigegebene Umfahrung. Diese habe man bereits im Rahmen der mündlichen Enteignungsverhandlung vom 17. August eingefordert,
teilte die Umweltorganisation am Donnerstag mit.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte kürzlich eine Beschwerde des UWD gegen den Feststellungsbescheid des Landes, wonach keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung bestehe, abgewiesen. Landesrat Helmut Bieler (SPÖ) sah sich in der Entscheidung des Höchstgerichts in der Ansicht bestätigt, für die Umfahrung bestehe keine UVP-Pflicht. Dies spiegle jedoch nicht den Inhalt des VwGH-Erkenntnisses wider,
erklärt Michael Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer des
Umweltdachverbandes, in einer Aussendung.

Inhaltlich "keinenfalls" bestätigt

Mit seinem jetzigen Erkenntnis habe der VwGH "keinesfalls" den negativen UVP-Feststellungsbescheid inhaltlich bestätigt, argumentierte Proschek-Hauptmann. Im Gegenteil sei ausdrücklich festgehalten, "dass dem Umweltdachverband nachträglich ein Rechtsbehelf zur Überprüfung der UVP-Pflicht in den noch offenen
Materienverfahren - Enteignungs- und wasserbehördliches Verfahren - eingeräumt werden muss".

"Wir erwarten jetzt von den burgenländischen Behörden, dass unsere Einwendung zugelassen wird", so Proschek-Hauptmann. Dass das Projekt eben nicht ausreichend geprüft worden sei, bestätige nicht zuletzt die Aufhebung des wasserbehördlichen Bewilligungsbescheides
durch den VwGH.

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