Pflegeskandal Kirchstetten: Zwei Leichen werden exhumiert

 Pflegeheim in Kirchstetten
Pflegeheim in Kirchstetten (c) Clemens Fabry (Presse)
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Leichen früherer Heimbewohner wurden obduziert. Nun arbeite ein Sachverständiger an einem entsprechenden Gutachten, teilt die Staatsanwaltschaft St. Pölten mit.

Im Zuge der Ermittlungen zur Causa Pflegeheim im niederösterreichischen Kirchstetten sind zwei Leichen auf Friedhöfen in Niederösterreich und Wien exhumiert worden, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten auf Anfrage einen Bericht der "Kronen Zeitung" vom Sonntag-Ausgabe. "Der Sachverständige hat die Obduktionen durchgeführt und arbeitet am Gutachten", sagte der Sprecher.

Obduziert wurden Leichen früherer Heimbewohner. Laut "Kronen Zeitung" soll es sich um zwei Frauen handeln, die 2015 und 2016 starben. Geklärt werden soll, ob es Hinweise auf Medikation gibt. Weitere Exhumierungen seien derzeit nicht geplant, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Verdacht des Quälens und Vernachlässigens

Ermittelt werde nach wie vor wegen des Verdachts des Quälens oder Vernachlässigens wehrloser Personen und strafbarer Handlungen gegen deren sexuelle Integrität und Selbstbestimmungen. Die Erhebungen richten sich gegen fünf ehemalige Pflegekräfte des Heims. Wegen Mordes werde nicht ermittelt, hielt der Sprecher der Staatsanwaltschaft fest - die "Krone" hatte von entsprechenden Erhebungen berichtet.

Die Causa war im Oktober 2016 angezeigt worden, die Pflegekräfte leugneten die Vorwürfe. Heuer Ende September wurde bekannt, dass zwei Verdächtige in der Folge in einer Einrichtung in Wien tätig waren. Die beiden wurden festgenommen und einen Tag später enthaftet - gegen das Gelöbnis, bis zum Ende des Verfahrens nicht mehr im Pflegebereich tätig zu sein. Diskutiert wurde über die rechtlichen Möglichkeiten eines vorläufigen Berufsverbots.

Seit diesem Monat liegt außerdem ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes medizinisches Gutachten vor. Dieses sollte die Fragen klären, ob es körperliche Folgen von Übergriffen auf Patienten gab und ob die Pfleger eigenmächtig nicht verschriebene Medikamente verabreicht haben. Beides konnte der Sachverständige "nicht objektivieren", hieß es in der Vorwoche von der Staatsanwaltschaft.

>>> Bericht der "Kronen Zeitung"

(APA)

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