Fall Kührer: Neues Gutachten über "wahrscheinliche Todesursache"

Gestecke für Julia auf dem Grab am Friedhof der Pfarrkirche St. Michael
Gestecke für Julia auf dem Grab am Friedhof der Pfarrkirche St. MichaelAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Ein 57-Jähriger wurde 2013 wegen Mordes an der 16-jährigen Julia Kührer verurteilt. Sein Rechtsanwalt legt nun ein Gutachten vor, wonach sie an einer Überdosis Crystal Meth gestorben sein könnte.

In der Causa Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall Julia Kührer hat der Rechtsanwalt des 2013 wegen Mordes an dem Mädchen verurteilten 57-Jährigen ein neues Beweismittel zur Untermauerung seines Antrags vorgelegt. Es handle sich um das von ihm angekündigte Gutachten, das dem Landesgericht Korneuburg übermittelt wurde, teilte Wolfgang Blaschitz am Freitag mit.

Dem Gutachten sei "erstmals eine wahrscheinliche Todesursache" der damals 16-Jährigen, "nämlich eine letale Überdosis der Substanz Methamphetamin (Crystal Meth)", zu entnehmen, so Blaschitz. Die Expertise von Eva Kathrin Sinner von der Wiener Universität für Bodenkultur widerlege jene des toxikologischen Sachverständigen Günter Gmeiner, der im Prozess 2013 nach Analyse des Gehirnextrakts von Metamphetamin in ganz geringer Konzentration gesprochen hatte.

Unterschiedliche DNA-Vergleichsprobeverfahren 

Eine - von Gmeiner ausgeschlossene - letale Überdosis sei laut der Biochemikerin durchaus in Betracht zu ziehen, da sich der Literaturwert auf das gesamte Körpergewicht beziehe und es sich bei der gefundenen Menge um Material handle, das lange verschiedensten Umwelteinflüssen ausgesetzt war. Zudem sei eine fatale Wechselwirkung mit anderen psychoaktiven Substanzen wie Nikotin und Koffein wahrscheinlich.

Weiters habe sich die Universitätsprofessorin mit dem damaligen DNA-Gutachten auseinandergesetzt. Es sei nicht nachvollziehbar, warum unterschiedliche DNA-Vergleichsprobeverfahren angewendet wurden.

Die Schülerin Julia Kührer war im Juni 2006 aus Pulkau im Weinviertel verschwunden, fünf Jahre später wurden ihre verbrannten Überreste in einem Keller auf dem Grundstück des 57-Jährigen entdeckt. Eine Todesursache ließ sich allerdings nicht mehr eruieren. Der Mann hatte 2006 eine Videothek in Pulkau gehabt, in der sich die Jugend des Ortes getroffen hatte. Er wurde im September 2013 des Mordes schuldig gesprochen, das Oberlandesgericht setzte in der Berufung 2014 die Strafe von lebenslang auf 20 Jahre herab.

(APA)

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