Hausarrest: "Fessel" für 371 Personen

Als Sicherungsmittel dient die sogenannte Fußfessel, ein mit einem Sender versehenes, fix verschlossenes, schwarzes Kunststoffband, das am Fußgelenk angebracht wird.
Als Sicherungsmittel dient die sogenannte Fußfessel, ein mit einem Sender versehenes, fix verschlossenes, schwarzes Kunststoffband, das am Fußgelenk angebracht wird. (c) APA/HERBERT NEUBAUER
  • Drucken

Die Fußfessel gilt in Österreich als Erfolgsmodell. Sie verhindert gesellschaftliche Isolation.

Wien. Derzeit, Stichtag 1. März, gibt es in Österreich 371 Fußfesselträger. Das sind gerichtlich verurteilte Personen, die entweder die ganze Strafe oder einen Teil der Strafe nicht in einer Haftanstalt sondern im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen. Maximal ein Jahr Haft kann in Form des Hausarrests verbüßt werden.

Als Sicherungsmittel dient eben die sogenannte Fußfessel, ein mit einem Sender versehenes, fix verschlossenes, schwarzes Kunststoffband, das am Fußgelenk angebracht wird. Hält sich der Fesselträger nicht an die Auflagen, wechselt er beispielsweise unerlaubt den Aufenthaltsort, geht in einer Sicherheitszentrale Alarm ein. Ein Entzug der Fessel, verbunden mit der Aufforderung (wieder) ins Gefängnis zu gehen, könnte folgen.

In zehn Prozent der Fälle wird die Fußfessel tatsächlich wieder entzogen; nicht immer müssen daran die Betroffenen selbst schuld sein. Verliert zum Beispiel jemand seinen Job, weil der Betrieb schließt, kommt es in aller Regel zum Fesselentzug, da sowohl feste Wohnverhältnisse (samt Zustimmung der Mitbewohner) als auch eine geregelte Arbeit Voraussetzungen für den Hausarrest sind. Insofern bleibt abzuwarten, wie sich die Situation bei Westenthaler entwickelt. In seiner Schlussrede (siehe Artikel oben) gab er an, er habe zuletzt am Arbeitsmarkt nicht mehr Fuß fassen können.

Kosten: 22 Euro pro Tag

Der auf Resozialisierungshilfe spezialisierte Verein Neustart – er erstellt für die Fußfesselträger Tagesablaufs-Pläne – erklärt, dass manchmal unter bestimmten Voraussetzungen auch eine geringfügige Beschäftigung vom Gericht oder von der Haftanstalt akzeptiert wird. In der Regel kostet das Tragen der Fußfessel den jeweiligen Betroffenen 22 Euro pro Tag. Bei schwachem Einkommen, kann der Satz reduziert werden. Neustart-Sprecher Andreas Zembaty: „Die Fußfessel hat sich bewährt. Das Herausreißen aus dem sozialen Gefüge wird verhindert.“ (m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.03.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.