Nicht nur Richter, auch Anwälte vor Höchst-, Geschworenen- und Schöffengerichten sollen Talar tragen. Anlass für die Empfehlung ist Michael Dohr, Anwalt im Buwog-Prozess.
Wien. „Die Richter haben bei allen Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht das Amtskleid zu tragen. Sie haben zur Urteilsverkündung und zur Eidesabnahme das Haupt mit dem Barett zu bedecken.“ So steht es in der betreffenden Amtskleid-Verordnung. Auch Staatsanwälte müssen im Gerichtssaal einen schwarzen Talar tragen (bei den Richtern hat der Talar violette Reversteile, bei den Staatsanwälten rote). Und die Anwälte? Auch sie können Talar tragen. Der eine oder andere tut das auch. Selten, aber doch.
Nun empfiehlt der Präsidentenrat der Anwaltskammern allen Rechtsanwälten, dass vor Höchstgerichten, Geschworenengerichten und Schöffengerichten Talar getragen werden sollte. Und die Vereinigung der Strafverteidiger schließt sich dieser Empfehlung umgehend an.
Warum gerade jetzt? Gibt es garderobentechnische Probleme? Nun ja, Probleme nicht direkt, aber da wäre der derzeit laufende, viel beachtete Buwog-Prozess – dieser findet wohlgemerkt vor einem Schöffengericht statt. Dort sticht seit Monaten der Anwalt Michael Dohr hervor. Er trägt Haute Couture. Und das sehr individuell.