Plädoyer in A4-Prozess: Staatsanwalt fordert viermal lebenslang

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Die vier Männer hätten die 71 Menschen, die bei Parndorf tot entdeckt wurden, absichtlich in den Tod geschickt. Für drei fordert der Staatsanwalt null Pardon.

Für drei der vier Hauptangeklagten im Prozess um den Tod von 71 Flüchtlingen, die im August 2015 in einem Lkw bei Parndorf entdeckt worden sind, fordert Staatsanwalt Gabor Schmidt lebenslange Haftstrafen ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung. Für den vierten von ihnen - den Stellvertreter des Kopfes der Organisation - will die Anklage ebenfalls lebenslänglich, allerdings mit der Chance, das Gefängnis noch einmal verlassen zu können.

Zuvor hatte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer in Kecskemet (Südungarn) eine der Organisation zur Last gelegte Schlepperfahrt nach Österreich am Tag nach dem Tod der 71 Flüchtlinge thematisiert. In einem fast baugleichen Fahrzeug befanden sich 81 Menschen am 27. August 2015 in einer lebensbedrohenden Situation. Ihnen gelang es mit Hilfe eines Brecheisens, während der Fahrt eine Tür zweimal zu öffnen, ehe sie in Gols im Nordburgenland ausgesetzt wurden.

Die vier Männer - ein Afghane, der mutmaßliche Kopf der Bande, und drei Bulgaren, von denen einer als Chef der Schlepperfahrer, einer als "Vorläufer" und einer als Lenker des Todes-Lkw gilt - hätten die Menschen absichtlich in den Tod geschickt, stellteSchmidt in seinem Plädoyer am Donnerstag klar. Sie hätten versucht, sich gegenseitig die Schuld zuzuschieben. Deren Aussagen, sie hätten weder gewusst, wie viele Menschen im Laderaum, noch dass Kinder darunter waren, würden Abhörprotokolle widerlegen.

Klopfen und Schreie

Der Transport sei vom Erst-, Zweit- und Drittangeklagten begleitet worden. Als der Lenker Klopfen und Schreie aus dem Laderaum meldete, habe ihn der Chef der Schlepperfahrer beruhigt: Die Flüchtlinge würden Löcher in die Wände schlagen wollen, er müsse sich keine Sorgen machen. Die Polizei in Österreich hat keine Werkzeuge gefunden, die dazu in der Lage gewesen wären, berichtete der Ankläger.

"Eindeutig nachweisbar" ist der Befehl des Erstangeklagten, trotz des Klopfens und der Schreie nicht anzuhalten, so Schmidt. Zugleich würde das die Bulgaren jedoch nicht entlasten, da sie Entscheidungsfreiheit hatten. Die Angeklagten hätten außerdem gewusst, dass der Lkw nicht für den Transport von Menschen geeignet war. Der Staatsanwalt dankte den österreichischen Behörden für die Identifizierung der Opfer, die nach einhelliger Meinung von Experten qualvoll erstickt sind.

Qualvoll erstickt

Auch das schilderte Schmidt. Er beschrieb die unmenschlichen Bedingungen, die zum qualvollen Erstickungstod der Kinder, Frauen und Männer führten. Der Kühl-Lkw verfügte über keine Lüftung, keine Fenster, keine Sitzflächen und Haltegriffe. Die Tür zum Laderaum konnte nur von außen geöffnet werden. Die Flüchtlinge starben noch auf ungarischem Gebiet, etwa drei Stunden nach Abfahrt des Lkw von der ungarisch-serbischen Grenze.

Laut Plädoyer hat der afghanische Erstangeklagte jegliche Verantwortung für den Tod der 71 Flüchtlinge zurückgewiesen und den Fünftangeklagten beschuldigt, der für den Kauf der Fahrzeuge verantwortlich war. Abhörprotokolle würden das widerlegen, so Schmidt.

Im Wald ablegen

Der Erstangeklagte habe seine Äußerung, die Flüchtlinge, falls sie sterben sollten, in Deutschland im Wald abzuladen, durchaus ernst gemeint und nicht unüberlegt geäußert, wie dieser behauptete. Der Erstangeklagte habe trotz der Schreie und des Klopfens der Sterbenden dem Chauffeur des Lkw verboten anzuhalten, betonte der Staatsanwalt.

In dem im Juni 2017 gestarteten Prozess sind insgesamt 14 Personen - elf Bulgaren, zwei Afghanen sowie ein bulgarisch-libanesischer Staatsbürger - angeklagt. Sie sollen Schuld am Erstickungstod der Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, dem Iran und dem Irak sein. Unter den 71 Todesopfern waren vier Kinder. Drei der 14 Angeklagten sind noch auf der Flucht.

(APA)

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