Polizist reagierte zu spät auf Notruf – entlassen

Der Vorarlberger Polizist sandte erst nach fast 20 Minuten eine Streife zu dem Tatort in Hohenems, wo seine Kollegen nur noch vier Tote vorfanden. Der Polizist wurde entlassen.

Fast 20 Minuten ließ sich ein Vorarlberger Polizist Zeit, um auf den Notruf eines Mannes zu reagieren, der bei seinen Nachbarn Schreie gehört hatte. Die Polizei fanden - als sie viel zu spät am Tatort ankamen - nur noch vier Tote auf. Der Notrufsachbearbeiter der Polizei ist nun entlassen worden. Die Disziplinarkommission des Innenministeriums habe diese Strafe ausgesprochen, bestätigte die Vorarlberger Polizei einen Bericht des ORF.

Am 16. September 2017 hatte in Hohenems ein 38-jähriger Mann türkischer Abstammung seine 33-jährige Frau und seine vier und sieben Jahre alten Töchter erstochen, bevor er sich aus dem Fenster in den Tod stürzte. Ein Nachbar hatte bereits bei seinem ersten Anruf um 4.24 Uhr bei der Notrufstelle gemeldet, dass der Mann, gegen den ein Betretungsverbot bestand, mit seiner Frau streite und dass "Mama, Mama!"-Schreie der Kinder zu hören seien. Der Notrufsachbearbeiter blieb zunächst untätig.

Im Minutentakt angerufen

Der Nachbar rief nahezu im Minutentakt weitere vier Mal an und erklärte dem Diensthabenden um 4.37 Uhr, er werde nun direkt bei der Polizeiinspektion Hohenems anrufen. Diese wurde um 4.38 Uhr vom Nachbarn verständigt, der beschuldigte Notrufsachbearbeiter informierte die Polizeiinspektion erst um 4.43 Uhr.

Die Polizeistreife traf um 4.53 Uhr am Tatort ein - rund 30 Minuten nach dem ersten Notruf - und fand die Frau und die beiden Kinder erstochen vor. Der Täter, der sich ein Messer in die Brust gerammt und aus dem Fenster gestürzt hatte, lag tot auf dem Vorplatz.

Härtest mögliche Strafe

Der Notrufsachbearbeiter wurde in der Folge wegen des Verdachts einer schweren Dienstpflichtverletzung bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens suspendiert. Der Mann legte Beschwerde dagegen ein. Doch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Mai in zweiter Instanz den erstinstanzlichen Bescheid der Disziplinarkommission des Innenministeriums vom März.

Das Disziplinarverfahren gegen den Polizisten ist nun abgeschlossen. Die Kommission sprach die Entlassung des Beamten aus. Das Ansehen der Polizei müsse gewahrt bleiben, zudem müssten sich Beamte im Dienst an Weisungen halten, begründete die Kommission diese härtest mögliche Strafe laut dem ORF Bericht. Auch die Landespolizeidirektion Vorarlberg bestätigte den Bericht. Die Strafe sei in der Verhandlung mündlich ausgesprochen worden, schriftlich liege die Entscheidung noch nicht vor, zudem sei diese nicht rechtskräftig.

Kein Strafverfahren

Ein Strafverfahren läuft gegen den Beamten nicht, heißt es von der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Sie hat kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da sie das Fehlverhalten für ein strafrechtliches Verfahren als nicht ausreichend ansah.

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