Ermittlung nach Drogentod eines Häftlings

Nach dem Tod eines Insassen der Justizanstalt Klagenfurt hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Tötung gegen unbekannte Täter eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Tod eines Insassen der Justizanstalt Klagenfurt Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Tötung gegen unbekannte Täter eingeleitet. Man warte nun auf das Gutachten, das Aufschluss über die Zusammensetzung der tödlichen Dosis des 21-jährigen U-Häftlings geben kann, sagte Behördensprecherin Tina Frimmel-Hesse.

Der Mann war Freitagabend bewusstlos in seiner Zelle gefunden worden. Am Samstag starb er im Krankenhaus. Die Obduktion ergab eine Gehirnschwellung und ein Lungenödem infolge von Suchtmittel- bzw. Medikamentenintoxikation.

Laut dem Leiter der Justizanstalt Klagenfurt, Peter Bevc, ist der Anteil der Insassen, die mit Drogen zu tun haben, bevor sie ins Gefängnis kommen, „sehr hoch“ – etwa ein Drittel der Häftlinge sei vorgemerkt. Kontrollen gebe es ständig: Nach Ausgängen müssen Insassen durch einen Metalldetektor, ehe sie visitiert werden. Innerhalb der Anstalt komme es auch zu Überprüfungen. Hunde seien ebenfalls im Einsatz.

„Schwierig dicht zu machen“

Trotzdem sind in praktisch allen Haftanstalten Österreichs immer wieder verbotene Gegenstände, etwa Mobiltelefone und eben auch Suchtmittel, im Umlauf. Bevc: „Es ist relativ schwierig dicht zu machen.“
Laut Bevc sei bereits ein neues Drogenbehandlungskonzept beim Justizministerium eingereicht worden. Er hoffe nun auf Finanzierung. Auch von dem geplanten Neubau der Justizanstalt Klagenfurt erhofft sich der Leiter eine Verbesserung der Bedingungen.

(APA)

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