Neun Jahre Haft für Ex-Stadtrat in NÖ wegen sexueller Übergriffe

Das Urteil ist nach der Verhandlung am Landesgericht in Korneuburg noch nicht rechtskräftig.

Neun Jahre Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung Unmündiger sowie Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses hat am Freitag das Urteil gegen einen ehemaligen Stadtrat aus dem Bezirk Gänserndorf gelautet. Der 38-Jährige hatte zuvor am Landesgericht Korneuburg teilweise gestanden, was strafmildernd gewertet wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kurz vor den Schlussvorträgen legte der Beschuldigte nach zweimaliger Besprechung mit seinem Verteidiger Roland Friis ein Teilgeständnis ab. Er erklärte auf eine entsprechende Frage des Richters, dass er in drei Fällen sein Autoritätsverhältnis ausgenutzt und sexuelle Handlungen bzw. Betastungen vorgenommen habe. Was er getan habe, tue ihm leid, sagte der ehemalige Lokalpolitiker. Die Vorwürfe des Hauptbelastungszeugen stritt er ab.

Der nunmehr 15-Jährige lastete dem Beschuldigten an, ihn im Sommer 2012 im Alter von neun Jahren erstmals missbraucht zu haben - laut Anklage beginnend mit Entkleiden bis zu Geschlechtsverkehr. Der Hauptbelastungszeuge wurde am Freitag aus Opferschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erneut befragt.

Opfer mit posttraumatischer Belastungsstörung

Ein psychologisches Gutachten einer vom Gericht bestellten Sachverständigen bescheinigte dem 15-Jährigen eine posttraumatische Belastungsstörung im Ausmaß einer schweren Körperverletzung. Die in der Anklage angeführten Tathandlungen seien geeignet, ein derartiges Krankheitsbild auszulösen. Andere gleichwertige Ereignisse hätten von dem heute 15-Jährigen nicht angegeben werden können, sagte die Sachverständige.

Das Gutachten der Psychologin sei absolut schlüssig, hob der Richter hervor. In Sachen Strafzumessung wirkten sich die bisherige Unbescholtenheit des 38-Jährigen mildernd aus sowie die Tatsache, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist. Das Teilgeständnis müsse man in diesem Zusammenhang relativieren, da es nur in Nebenpunkten und unter dem Druck der Verhandlung in letzter Sekunde erfolgt sei, sagte der Richter. Erschwerend war der sehr lange Deliktszeitraum und der Umstand, dass es vier Opfer gibt.

Die Staatsanwältin legte gegen das Urteil ebenso wie der Rechtsvertreter des Angeklagten Berufung ein. Verteidiger Roland Friis erhob zudem Nichtigkeitsbeschwerde.

(APA)

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