Drei Monate Haft für Grazer "Becherwerfer"

FUSSBALL EUROPA LEAGUE QUALIFIKATION: SK PUNTIGAMER STURM GRAZ - AEK LARNAKA
FUSSBALL EUROPA LEAGUE QUALIFIKATION: SK PUNTIGAMER STURM GRAZ - AEK LARNAKAAPA/ERWIN SCHERIAU
  • Drucken

Der Steirer, der bei einem Fußballmatch von Sturm Graz im August einen Becher warf und einen Linienrichter schwer verletzte, wurde zu drei Monaten unbedingter Haft verurteilt. Wegen Vorstrafen hatte der Mann bereits 34 Monate an bedingten Strafen offen.

Es sei die "grottenschlechte" Leistung von Sturm Graz gewesen, die den Steirer dazu brachten, einen mit Bier gefüllten Becher auf das Fußballfeld des Grazer Fußballstadions zu werfen. Sturm lag bei dem Heimspiel der Europa-League-Qualifikation gegen AEK-Larnaca im August mit 0:2 zurück. Der Becher aus Hartplastik traf dabei einen schwedischen Schiedsrichter-Assistenten, der eine Platzwunde erlitt. Der 34-Jährige "Becherwerfer" wurde am Freitag zu drei Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Der Prozess gegen den Steirer fand am Bezirksgericht Hermagor in Kärnten statt, weil noch eine weitere Straftat des Mannes vorlag: Er wurde beschuldigt, im März diesen Jahres im Kärntner Skigebiet Nassfeld Alpin-Ski gestohlen zu haben.

Video widerlegt Aussage

Der Linienrichter, der getroffen wurde, hatte eine Platzwunde erlitten, die die genäht werden musste. Der Angeklagte bekannte sich zu dem Becherwurf, allerdings sei es nicht seine Absicht gewesen, den Mann zu treffen oder gar zu verletzen. Das vorgeführte Video des Vorfalls stützte diese Angaben nicht. In der Aufzeichnung ist zu sehen, wie der Mann aufspringt, sich eindreht und den Becher mit Wucht seitlich in Richtung des Linienrichters wirft. Dieser steht mit dem Rücken zur Tribüne, wird unvorbereitet getroffen und geht zu Boden.

Der Angeklagte hat bereits mehrere Vorstrafen, führte der Staatsanwalt aus. Unter anderem wurde er verurteilt, weil er 2015 in Salzburg in einem Fußballstadion einen Knallkörper gezündet und Richtung Spielfeld geworfen hatte. Damals wurde ein Zuschauer verletzt. Insgesamt hatte der Angeklagte 34 Monate an bedingten Strafen offen. Die Richterin sah von einem Widerruf ab, das Straflandesgericht Graz könnte sich aber noch zu einem solchen entschließen. Der Linienrichter bekam 800 Euro Schmerzensgeld, Sturm Graz wurde mit Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Angeklagter beteuert: Keinen Alkohol mehr

Der 34-Jährige und sein Anwalt versuchten noch, den Becherwurf als unglücklichen Zufall darzustellen. Es sei "volles Pech" gewesen, dass der Schiedsrichter-Assistent getroffen wurde, meinte der Angeklagte. Er sei auch keineswegs mit der Schiedsrichterleistung unzufrieden gewesen, sein Frust habe allein der Leistung seiner Mannschaft Sturm Graz gegolten. Seit dem 5. Lebensjahr sei er leidenschaftlicher Anhänger. Schon beim Vorfall in Salzburg habe er Stadionverbot bekommen, auch jetzt sei wieder ein Brief gekommen. "Aber ich hoff, dass man da was machen kann. Es wäre schon fatal, wenn ich auf ewig nicht mehr ins Stadion dürfte."

Er habe jetzt einen guten Job als Flyerverteiler, erklärte der Angeklagte. Die fünf Monate Haft, die er zuletzt bekommen hat, dürfe er als Fußfesselträger ableisten. Er werde so etwas sicher nicht mehr machen und auch keinen Alkohol mehr trinken, wenn er Fußball zuschauen gehe. Sein Verteidiger meinte, dass man "von einem Nicht-Nobelpreisträger wie meinem Mandanten" nicht erwarten könne, dass dieser in der Lage sei abzuschätzen, wie und wie weit ein gefüllter Hartplastikbecher fliege.

Mit dem Urteil waren der Angeklagte und sein Verteidiger zufrieden, es wurde angenommen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Spruch ist daher nicht rechtskräftig.

(Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.