Versicherung warnt: Freischaufeln von Dächern Experten überlassen

Gefährlicher Einsatz, hier am Montag auf einem dach in Hochfilzen (Tirol)
Gefährlicher Einsatz, hier am Montag auf einem dach in Hochfilzen (Tirol)APA/ZOOM.TIROL
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Manche Dächer stehen nach den heftigen Schneefällen unter starker Belastung, beim Abschaufeln passieren aber immer wieder auch schwere Unfälle.

Nach den heftigen Schneefällen der vergangenen Tage stehen manche Dächer unter starker Belastung. Beim Abschaufeln passieren immer wieder auch schwere Unfälle, so wurde am Montag etwa in der Obersteiermark ein 78-Jähriger verletzt, als er abrutschte und abstürzte. Die Unfallversicherung AUVA warnt am Dienstag, dass insbesondere bei Steildächern das Risiko eines Absturzes bestehe, hingegen sei bei Flachdächern ein Durchbruch wahrscheinlicher.

Aufgrund der österreichischen Baugesetze sei Schneeräumen am Dach nur bei Extremwetterlagen notwendig. Die Bauwerke seien für überdurchschnittliche Schneemassen konzipiert. Sollten extreme Wetterverhältnisse dennoch ein Abschaufeln notwendig machen, ist größte Vorsicht geboten.

Laut AUVA seien Spezialisten heranzuziehen. Einsatzorganisationen wie die Feuerwehr hätten die Erfahrung und das entsprechende Equipment, um diese Arbeit sicher zu erledigen. Aber auch Experten sollten folgende Sicherheitsmaßnahmen beachten:

Vor dem Betreten des Daches:

  • Welche Zusatzlasten treten auf und wie viele Schneeräumer können das Dach noch belasten?
  • Wo liegen Dacheinbauten und sind diese durchsturzsicher?
  • Gibt es Sicherungssysteme und wo sind sie zu finden?
  • Bei größeren Dächern muss ein Fachmann die Räumrichtung und die Reihenfolge einer feldweisen Räumung festlegen.

Beim Betreten des Daches:

  • Dächer immer gesichert betreten.
  • Das Dach nur mit Auffanggurt und angeseilt begehen.
  • Dacheinbauten und Dachaufbauten aus Kunststoff sind immer wie vollkommen offene Bereiche zu behandeln.
  • Steildächer sind aufgrund ihrer Geometrie für Abstürze prädestiniert.
  • Sind etwaige Sicherungssysteme unter den Schneemassen auffindbar und wenn ja, sind diese auch funktionsfähig?
  • Alleinarbeit ist strengstens verboten.
  • Ist eine Person abgestürzt oder durchgebrochen, muss sie unverzüglich geborgen werden, sonst besteht Lebensgefahr.
  • Gefahrenzonen im und rund um das Gebäude präventiv absichern, damit im Falle eines Durchbruches oder bei herunterfallenden Schneemassen keine anderen Personen verletzt werden.

(APA)

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