Um ein „deutliches Signal“ zu setzen, „dass staatsfeindliche Taten nicht toleriert werden“, verhängte ein Grazer Gericht Haftstrafen über 14 sogenannte Staatsverweigerer – auch wegen des seltenen Delikts Hochverrat.
Graz. „Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.“ Wegen dieses Tatbestands wurde am Freitag die Steirerin Monika U. (42) verurteilt.
Ihre (noch nicht rechtskräftige) Strafe: 14 Jahre Gefängnis. U. musste sich in einem vom Straflandesgericht Graz geführten Geschworenenprozess verantworten. Dieser hatte bereits am 15. Oktober 2018 begonnen. Angeklagt waren 14 sogenannte Staatsverweigerer – Personen, die jegliche staatliche Ordnung ablehnen.
Die Gruppierung rund um Leitfigur U. nannte sich „Staatenbund“. Eine innere Logik oder gar eine bestimmte Ideologie suchte man vergeblich. In einem Mischmasch aus anarchistischen Utopien und strikter Verweigerungshaltung in Bezug auf staatliche Behörden wurde die Republik nicht als solche, sondern als einfache „Firma“ dargestellt. Staatsbürger wurden diffus als „Menschen aus Fleisch und Blut“ bezeichnet.
Bundesheer sollte verhaften
Ziel des „Staatenbundes“ war es, mithilfe des Bundesheers ein selbst konstruiertes Gefüge aus neun neuen „Staaten“ entstehen zu lassen. Dafür wurden dem staunenden Militär sogar selbst gebastelte Haftbefehle überreicht – versehen mit der Anordnung, die Mitglieder der Bundesregierung in Gewahrsam zu nehmen.
U. sah sich als künftige Präsidentin dieses Bundes. Ihr Leitspruch lautete „Wahrheit, Licht und Liebe“.
Die Justiz tat derlei Vorhaben keineswegs als harmlose Spinnerei ab – sondern stufte die Aktivitäten der „Staatenbündler“ (sie werden auch vom Verfassungsschutz durchaus ernst genommen) als „massives“ Vorgehen „gegen Einrichtungen der Republik“ ein.
Schuldig gesprochen wurde U. wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat, führender Beteiligung an einer staatsfeindlichen Verbindung, schweren und gewerbsmäßigen Betrugs, Nötigung und versuchter Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Bis zuletzt sprach die verhinderte „Präsidentin“ von „Licht, Liebe, Fleisch und Blut“ – nach Urteilsverkündung tat sie ihren „absoluten Widerspruch“ kund.
Die Geschworenen im Grazer Straflandesgericht hatten schon am Donnerstag 14 Stunden über die insgesamt 14 Angeklagten beraten. 300 Fragen mussten die Laienrichter beantworten.
Freitagmorgen hatten sie sich dann erneut im Gericht eingefunden, um gemeinsam mit den Berufsrichtern die Strafen auszumessen. Außer Monika U. wurden auch ihr „Adjutant“ Jakob St. wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat und anderen Verbrechen (nicht rechtskräftig) verurteilt. Bei St. handelt es sich um einen früheren Gendarmeriebeamten. Er bekam zehn Jahre Haft.
Teilbedingte Strafen
Insgesamt waren acht der 14 „Staatenbündler“ wegen Hochverrats (zuletzt gab es im Jahr 2002 eine Verurteilung wegen dieses Delikts) angeklagt. Bei sechs dieser acht Personen reichte es aber nicht für eine Verurteilung. Hingegen mussten alle 14 einen Schuldspruch wegen Beteiligung an einer staatsfeindlichen Verbindung hinnehmen. Die Sanktionen für die zwölf untergeordneten Angeklagten liegen zwischen eineinhalb und drei Jahren Freiheitsentzug. Die meisten Strafen wurden teilbedingt verhängt. (m. s./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.01.2019)