Tödlicher Fenstersturz der Freundin: 18 Monate Haft für Mann in Vorarlberg

Ein 31-Jähriger ist nach dem tödlichen Fenstersturz seiner 27-jährigen Lebensgefährtin im vergangenen Juni in Bregenz zu einer unbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.

Ein 31-jähriger Rumäne ist nach dem tödlichen Fenstersturz seiner 27-jährigen Lebensgefährtin im vergangenen Juni in Bregenz zu einer unbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Das Landesgericht Feldkirch sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau unter anderem schwer genötigt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine Nachbarin hatte die Polizei gerufen, weil zwischen dem 31-Jährigen und seiner Lebensgefährtin zum wiederholten Male ein Streit ausgebrochen war. Als jedoch die erste Streife bei der Wohnung des Paares eintraf, stürzte gerade die 27-Jährige aus dem Fenster aus mindestens acht Metern Höhe. Ihr Freund schien währenddessen am Fenster mit einer Schusswaffe zu hantieren - einer Schreckschusswaffe, wie sich später herausstellte. Sofort wurde ein Großeinsatz ausgelöst, die umliegenden Gebäude wurden sicherheitshalber evakuiert.

Der 31-Jährige hatte sich in der Zwischenzeit in der Wohnung verschanzt und behielt zunächst seine Schwägerin und ein vier Jahre altes Kind bei sich in der Wohnung gefangen. Erst durch die Intervention einer Verhandlungsgruppe erlaubte er die Bergung der 27-Jährigen mit einem Panzerwagen des Einsatzkommandos Cobra - der Notarzt konnte nur noch ihren Tod feststellen -, danach ließ er auch die Schwägerin und das Kind gehen. Anschließend versuchte das Verhandlungsteam den Mann zur Aufgabe zu bewegen, was allerdings nicht gelang. Bei der Übergabe einer Zigarettenpackung an den 31-Jährigen griff das Einsatzkommando Cobra zu, der Mann konnte jedoch flüchten und sprang aus demselben Fenster, aus dem seine Lebensgefährtin gestürzt war. Dabei erlitt er schwere Verletzungen.

Am Donnerstag stand er wegen schwerer Nötigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Drohung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit, nicht aber wegen Mordes vor Gericht. Die diesbezüglich gegen den 31-Jährigen geführten Ermittlungen hatten keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung vor dem tödlichen Fenstersturz ergeben. Die Schwägerin sagte aus, dass sich der Angeklagte nicht im Zimmer befand, als die 27-Jährige auf der Flucht vor ihrem Partner sprang. Sie waren in Streit geraten, weil die Frau dem 31-Jährigen angeblich offenbart hatte, nicht der Vater der vier gemeinsamen Kinder zu sein. Das Paar war bis 2012 verheiratet, ließ sich dann scheiden, lebte zuletzt aber wieder in einer Lebensgemeinschaft zusammen.

Die zahlreichen Zeugen - darunter die Mutter und die Schwestern der Toten - skizzierten in ihren Aussagen eine problembeladene und von Gewalt geprägte Beziehung. Der 31-Jährige sei öfter gewalttätig gewesen, hieß es. Verteidiger Thomas Raneburger meinte hingegen, die beiden Partner seien einander nichts schuldig geblieben. Die Aussagen der Frauen wertete er als Racheaktion, da die Familien des Angeklagten und der 27-Jährigen seit dem tödlichen Zwischenfall verfeindet sind. Sein Mandant wiederum ließ viele Fragen der Richterin unbeantwortet, sagte aber, dass ihm alles sehr leid tue.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller, der persönlich nicht anwesend war, stellte in seinem schriftlichen Gutachten fest, dass der Mann zum Tatzeitpunkt heftig erregt, alkoholisiert und möglicherweise auch unter Drogen stand, aber zurechnungsfähig war. Offenbar liege eine Persönlichkeitsstörung vor, zudem soll der Mann ein Spieler gewesen sein. Doch ein Vollrausch oder ein Affekt, der die Zurechnungsfähigkeit aufgehoben hätte, war laut Haller nicht gegeben.

Die Richterin hielt die Zeugenaussagen für glaubwürdig und verurteilte den 31-Jährigen zu 18 Monaten unbedingter Haftstrafe. Als strafmildernd wurde gewertet, dass der Mann teilweise geständig war und es bei manchen Delikten beim Versuch geblieben ist. Erschwerend wirkten sich zumindest eine einschlägige Vorstrafe, der längere Tatzeitraum und die Tatsache aus, dass mehrere Vergehen zusammenkamen. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(APA)

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