Baby ertränkt: Mutter in Anstalt eingewiesen

Die Kindstötung wurde in Innsbruck – im Bild ein Verhandlungsraum des Gerichts – verhandelt.
Die Kindstötung wurde in Innsbruck – im Bild ein Verhandlungsraum des Gerichts – verhandelt.(c) Groder/Expa/PD
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Die laut Gutachterin psychisch kranke 32-Jährige hatte ihr zwei Wochen altes Baby in der Badewanne eines Tiroler Krankenhauses ertränkt.

Innsbruck. Eine 32-Jährige, die im November ihr Baby beim Baden in einem Spital getötet hatte, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Frau wurde am Dienstag in Innsbruck von einem Geschworenengericht wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt – damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Frau war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Sie bekannte sich schuldig, sagte aber, sie habe ihren Sohn nicht vorsätzlich getötet.

Für die Staatsanwältin stand zu Beginn ihres Vortrages schon fest: „Die Frau war zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig. Ihr war nicht bewusst, was sie tut, in ihrer Welt hat sie auch nicht anders können.“ Selbst nachdem sie ihren 14 Tage alten Sohn beim Baden erstickt bzw. ertränkt haben soll, sei ihr die Tragweite ihres Handelns nicht bewusst gewesen. Um die Beweggründe der Frau zu kennen, wurde auf ihr Leben zurückgeblickt. Mit 20 Jahren hatte sie einen Autounfall, bei dem ihr 17-jähriger Bruder starb. Sie war damals die Lenkerin. Sie lag einige Zeit im Koma. Nach ihrer Genesung schloss sie sich einer freichristlichen Gemeinde an. Schon nach der Geburt des ersten Kindes (es ist heute vier) habe sie Verhaltensänderungen gezeigt, eine Ärztin diagnostizierte eine bipolare Störung. Ihr wurden Medikamente verschrieben, die sie absetzte, als sie zum zweiten Mal schwanger wurde. Die Auffälligkeiten sollen sich darauf wiederholt haben.

Säugling unter Wasser gedrückt

Als ihr Sohn wegen Gelbsucht im Krankenhaus Zams stationär aufgenommen wurde, wollte sie ihn baden. Die Staatsanwältin führte aus, dass die 32-jährige Deutsche beim Baden eine Taufe durchführen wollte und deswegen den Buben unter Wasser drückte. Das Kind hatte anschließend mehrmals erbrochen und war blau angelaufen, als ihr Mann das Zimmer betrat und Hilfe holte. Zwei Tage später starb das Baby.

Die Anklage sah einen bedingten Tötungsvorsatz und stufte die „Tat als Ausfluss ihrer Krankheit“ ein. Laut Gutachten sei zu erwarten, dass die Frau weiterhin Taten mit schweren Folgen begehen kann. Auch die psychiatrische Sachverständige hält die Mutter für „schwer krank“. Die Erkrankung sei dem „schizophrenen Erkrankungsspektrum“ zuzuordnen. Bereits in der Kindheit habe die Frau Auffälligkeiten gezeigt, die auf die Krankheit hingewiesen hätten. Sie gehe daher nicht davon aus, dass sie nur nach den Schwangerschaften zum Ausbruch gekommen sei. Möglicherweise wurde in der freichristlichen Kirche auch „einiges zugedeckt“. Die Krankheit „macht sie zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährlich. Davor sollte man andere und sie selbst schützen.“

Eine Einschätzung, der die Geschworenen am Dienstag einstimmig folgten. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.07.2019)

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