Mordkomplott? Unternehmer vor Gericht

Ein 54-Jähriger soll aus gekränkter Ehre den Mord an seinem ehemaligen Schwiegersohn in Auftrag gegeben haben.

Ein Prozess um ein spektakuläres Mordkomplott ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht über die Bühne gegangen. Angeklagt ist ein 54-jähriger Immobilienunternehmer, der aus gekränkter Ehre den Mord an seinem ehemaligen Schwiegersohn in Auftrag gegeben haben soll. Dieser hatte nämlich ein außereheliches Verhältnis ausgerechnet mit seiner Schwägerin, mit der er auch noch ein Kind gezeugt hatte.

Die Vorwürfe der Staatsanwältin hören sich an wie das Drehbuch zu einem Kriminalfilm. Angefangen haben die Ermittlungen am 20. November 2018, als um 3.00 Uhr in der Hippgasse in Ottakring ein Mann mit schwersten Kopfverletzungen am Gehsteig liegend gefunden wurde. Da er nicht ansprechbar war und in künstlichen Tiefschlaf versetzt werden musste, begann die Polizei mit Ermittlungen in seinem direkten Umfeld. Seine Lebensgefährtin erklärte, dass der Mann große Angst vor seinem Ex-Schwiegervater hat. Die Furcht war so groß, dass er nie ohne Taschenmesser das Haus verließ.

Als die Ermittler die Familie des Immobilienunternehmers unter die Lupe nahmen, erfuhren sie, dass der Geschäftsmann drei erwachsene Kinder hat, die allesamt blind sind. Für seinen Sohn und seine älteste Tochter hatte der gebürtige Türke daher zwei Ehen arrangiert, um seine Kinder versorgt zu wissen. Als die Schwiegertochter 2012 schwanger wurde, keimte laut Anklage in dem 54-Jährigen der Verdacht auf, das Kind könnte nicht von seinem Sohn, sondern vom Schwiegersohn stammen. Ein DNA-Test brachte Gewissheit. Die Ehepaare trennten sich. "Mehr Ehrverletzung ist nicht denkbar", sagte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer.

Im Mai bzw. Juni 2018 keimte in dem 54-Jährigen der Beschluss, seinen Ex-Schwiegersohn töten zu lassen. Er habe zunächst einen Geschäftspartner (29) und, weil sich dieser geweigert haben soll, dann einen Bekannten (44) auf den Mann angesetzt. Die beiden nahmen am Dienstag neben dem 54-Jährigen auf der Anklagebank Platz. Der 44-Jährige wollte die Tat ebenfalls nicht selbst ausführen und heuerte laut Anklage daher über eine Bekannte namens Aleksandra in Serbien einen Killer an.

Diesem Mann - ein Serbe, der in seiner Heimat angeblich bei der Staatssicherheit gearbeitet hat - wurden 15.000 Euro für die Erledigung des Auftrags angeboten sowie ein Zettel mit Namen und Adresse des Opfers überreicht. Die Tat sollte entweder wie ein Unfall aussehen oder der Mann musste tatsächlich spurlos verschwinden.

Im November 2018 schlussendlich wurde der Ex-Schwiegersohn überfallen. Er wurde mit einem länglichen, rohrförmigen Gegenstand auf den Kopf geschlagen und lebensgefährlich verletzt. Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Schädel-Berstungsbruch sowie mehrere Rissquetschwunden. "Es ist ein medizinisches Wunder, dass er überlebt hat", sagte die Staatsanwältin. Scheinbar wurde der Ex-Schwieger aber nicht von dem Serben angegriffen, sondern von unbekannten Tätern.

Denn der Serbe, der als Killer zunächst angeheuert wurde, ging drei Wochen später zur Polizei. Er fuhr nach Wien, ging in der Annahme, es handelte sich um einen Uniformierten, zu einem Kontrolleur der Parkraumüberwachung und erklärte diesem, er sei in Serbien mit einem Mord beauftragt worden, erläuterte die Staatsanwältin. Als der Serbe dann schlussendlich den Ermittlern den Zettel mit Namen und Adresse des späteren Opfers überreichte, konnten die Beamten eins und eins zusammenzählen. Der 54-Jährige und seine mutmaßlichen Komplizen wurden festgenommen.

In dem 44-jährigen Bekannten des Unternehmers erkannte der Serbe auch seinen direkten Auftraggeber wieder. Auf der Rückseite des Zettels mit den Informationen zum Mordauftrag fanden die Ermittler eine Rechnung, die auf den 54-jährigen Immobilienunternehmers ausgestellt war. Auf dem Papier wurden außerdem Mischteilspuren des Serben sowie des Unternehmers gefunden.

Alle drei Angeklagten beteuerten vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Ulrich Nachtlberger) ihre Unschuld. Dass seine Schwiegerkinder ein Verhältnis miteinander gehabt hätten, hätte den 54-jährigen Unternehmer nicht gestört. Die Trennung danach, "das ist ganz sauber verlaufen. Für uns war das überhaupt kein Problem", beteuerte der 54-Jährige.

"Sie haben diese Ehen arrangiert, Sie hätten allen Grund, aufgebracht zu sein", sagte Richter Nachtlberger. "Ich war eigentlich froh, dass sie weggegangen sind und das Haus verlassen haben", antwortete der Erstangeklagte. Die Ex-Schwiegertochter hatte sich allerdings zunächst ins Frauenhaus geflüchtet. Auf näheres Nachfragen des Richters zu den angeblich von dem Unternehmer gegen seinen Ex-Schwiegersohn ausgesprochenen Drohungen ließ der Beschuldigte doch durchblicken, dass es ihm alles andere als egal war. "Zuvor war ich als ehrenhafter Vater von drei blinden Kindern bekannt, jetzt als der, dessen Schwiegersohn und Schwiegertochter ein Kind haben", meinte er.

Der Unternehmer wird aber nicht nur von dem Serben belastet, auch ein Zellengenosse der Justizanstalt Josefstadt wurde am zweiten Verhandlungstag gegen ihn aussagen. Die beiden kamen ins Gespräch, weil beide Männer den 29-jährigen Drittangeklagten kannten. Da soll der 54-Jährige erzählt haben, dass der 29-Jährige eigentlich mit dem Mord beauftragt wurde. Als Gegenleistung soll ihm der Unternehmer ein Grundstück versprochen haben, was der 29-Jährige laut Anklagebehörde auch überschrieben bekommen hat.

Der 54-Jährige hatte während seiner U-Haft trotz Telefonverbots den 29-Jährigen angerufen. Auch einen Brief an den Drittangeklagten hatte der Unternehmer aus dem Gefängnis schmuggeln lassen, indem er diesen einem Häftling zusteckte, der gerade entlassen wurde.

Der Kronzeuge aus Serbien soll ebenfalls am zweiten Verhandlungstag am Mittwoch als Zeuge vor Gericht aussagen. Der Mann befindet sich mittlerweile im Zeugenschutzprogramm. Die Frau namens Aleksandra, die in Serbien vermittelt haben soll, ist bis heute nicht auffindbar. Der oder die Täter, die den Ex-Schwiegersohn schlussendlich niedergeschlagen haben, wurden bis heute nicht gefasst. Einen Tag nach dem Attentat hätte ein Gerichtsverfahren stattfinden sollen, wo es um die Unterhaltszahlungen des Kindes ging.

Die drei Beschuldigten - vertreten von Peter Philipp, Alexander Philipp und Philipp Wolm - müssen sich wegen versuchter Anstiftung zum Mord sowie wegen Anstiftung zum versuchten Mord verantworten. Der Prozess wird am Mittwoch mit der Befragung der Zeugen fortgesetzt. Da der Verteidiger des Drittangeklagten, Philipp Wolm, am Dienstag die Vernehmung eines weiteren Zeugen beantragte, könnte der Prozess vertagt werden. Ansonsten war das Urteil für den Abend geplant.

(APA)

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