Tod auf Zebrastreifen: Haft für Lenker

Zebrastreifen Unfall Wien
Zebrastreifen Unfall Wien(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (Herbert Pfarrhofer)
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Der Autofahrer, der einen achtjährigen Buben auf dem Zebrastreifen – und trotz eines Schülerlotsen – überfahren hat, soll für drei Monate ins Gefängnis. Der Lenker stand unter Medikamenteneinfluss.

[WIEN]Die Eltern des kleinen Fabian sind gekommen, um sich die Verantwortung jenes Mannes anzuhören, der ihren Sohn getötet hat. Der Unfall geschah am 18. Mai auf einem Zebrastreifen in der Döblinger Hauptstraße. Der achtjährige Volksschüler war mit zwei anderen Kindern auf dem Weg von der Schule nach Hause, als er von dem schwarzen Mercedes voll erfasst wurde. Der Bub hatte keine Chance. Am gestrigen Donnerstag sagte der Lenker, der 51-jährige Gemüsehändler K., den Eltern im Gerichtssaal erstmals von Angesicht zu Angesicht, dass es ihm leid tue.

Fabian war unter den Pkw geraten, obwohl ein Schülerlotse in leuchtfarbenem Mantel mit einer Kelle den Verkehr stoppte. Oder zu stoppen versuchte. Der Lotse sagt nun aus, ihm sei das Unglücksauto regelrecht unter der Kelle durchgefahren. Hätte er den Arm nicht nach oben gerissen, wäre er gerammt worden.

K. gibt zuerst an, es sei gar kein Lotse dort gestanden, erst nach kritischen Fragen von Richterin Minou Aigner gesteht er zu, den Lotsen nicht wahrgenommen zu haben. „Ich war unachtsam.“

„Gefährliche Verhältnisse“

Aber der Reihe nach. Schuldig der „fahrlässigen Tötung“, sagt K. auf Anraten seines dominant auftretenden Anwaltes. Aber nicht schuldig im engeren Sinne der Anklage. Diese lautet auf „fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen“. Derartige Verhältnisse sind es auch, die das „Auslassen“ (Zitat Richterin) der Wahrnehmung erklären. Die Untersuchung des Gerichtsmediziners Christian Reiter ergab, dass K. – er leidet an Bluthochdruck – seit Jahren das blutdrucksenkende Medikament Amlodipin einnimmt. Obwohl laut Hersteller nur eine Zehn-Milligramm-Tablette pro Tag eingenommen werden darf, nimmt K. üblicherweise zwei Tabletten täglich, eine morgens und eine abends, zu sich. Ausgerechnet am Tag des Unfalls will er in der Früh noch keine Tablette geschluckt haben.

Dies sei insofern nicht relevant, als allein durch die davor regelmäßig eingenommenen Tabletten eine Überdosierung vorgelegen sei, so Reiter. Es könne daher von einer „arzneimittelbedingten Beeinträchtigung des Bewusstseinszustandes“ ausgegangen werden. Die Nebenwirkungen des Medikaments, Schläfrigkeit, Schwäche, kurz dauernder Bewusstseinsverlust etc., seien mit Angaben des Beschuldigten („den Lotsen nicht gesehen“) in Einklang zu bringen.

Die Eltern des getöteten Buben, sie haben noch ein zwei- und ein sechsjähriges Kind, lassen durch ihren Rechtsvertreter ausrichten, es gehe ihnen nicht um eine strenge Bestrafung. Sie würden sich nur wünschen, Begräbnis-, Therapie- und sonstige Kosten ersetzt zu bekommen. Nach zähem Ringen mit K.s Verteidiger werden 11.000 Euro Begräbniskosten anerkannt. Das Urteil hilft den Eltern: K. bekommt zwölf Monate Haft. Er ist schuldig im Sinn der Anklage. Neun Monate werden bedingt, drei Monate unbedingt verhängt. Im Urteil wird festgestellt, dass K. für die Therapiekosten der Familie haftet.

Rechtskräftig ist der Spruch nicht. K. nimmt drei Tage Bedenkzeit. Ein ungutes Gefühl bleibt: K. erklärt, dass er weiter jeden Tag Auto fahre. Und weiter die Tabletten nehme, denn: „Ich habe kein Problem. Ich fahre ganz normal.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.11.2010)

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