Freispruch für Adamovich in der Causa Kampusch

Freispruch fuer Adamovich Causa
Freispruch fuer Adamovich Causa(c) APA/HERBERT P. OCZERET (HERBERT P. OCZERET)
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Ex-Höchstrichter des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, Ludwig Adamovich, war von Kampuschs Mutter geklagt worden. Im Zusammenhang mit einer umstrittenen Äußerung über Kampusch wurde er freigesprochen.

Wien/Apa. . Der Ex-Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs Ludwig Adamovich ist am Mittwoch vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) im Zusammenhang mit einer umstrittenen Äußerung über die Kindheit von Natascha Kampusch freigesprochen worden. Ein Dreirichtersenat leistete der Berufung Adamovichs gegen den im Dezember 2009 über ihn verhängten Schuldspruch des Wiener Straflandesgerichts Folge und hob das Urteil – 10.000 Euro teilbedingte Geldstrafe wegen übler Nachrede – auf.

Adamovich hatte im Hochsommer 2009 in seiner Funktion als damaliger Leiter der Evaluierungskommission zur Causa Kampusch in mehreren Interviews zu bedenken gegeben, für Natascha Kampusch wäre die Zeit ihrer Gefangenschaft womöglich „allemal besser“ gewesen „als das, was sie davor erlebt hat“. Die Mutter des Entführungsopfers, Brigitta Sirny, brachte daraufhin gegen Adamovich eine Privatanklage ein und bekam in erster Instanz zunächst recht.

Adamovich wurde am 24. Dezember des Vorjahres wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in der Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Die Hälfte davon wurde unbedingt ausgesprochen. Davor hatte er die Aussagen nochmals bekräftigt. Adamovich legte Berufung ein. Nun leistete ein Senat bestehend aus drei Richtern Adamovichs Nichtigkeitsbeschwerde Folge und hob das Urteil auf. Die Rechtsmittel sind ausgeschöpft, das Urteil ist somit rechtskräftig.

Das OLG begründete sein Urteil damit, dass die Entscheidung der ersten Instanz mit „erheblich bedenklichen Feststellungen“ behaftet war, wie der Senatsvorsitzende ausführte. Bei der inkriminierten Äußerung habe es sich um eine „vorsichtige Formulierung“ gehandelt, der ehemalige VfGH-Präsident habe „erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass es sich dabei um seine subjektive Meinung handelt“. Im Unterschied zur Erstrichterin war für das OLG diese Bewertung „nicht exzessiv“, vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt und der Tatbestand der üblen Nachrede nicht gegeben. Adamovichs Aussage lasse mehrere Interpretationsmöglichkeiten zu.

„Skandalös“, „weltfremd“

Für den Rechtsvertreter von Brigitta Sirny, Wolfgang Miller, ist diese Entscheidung „absolut nicht nachvollziehbar und skandalös“. Die Auslegung des OLG sei „weltfremd“ und widerspreche auch den Grundsätzen des Medienrechts.

Adamovich blieb dem Berufungsverfahren fern. „Er kann nicht kommen. Er ist dazu nicht in der Lage. Seine Frau ist vor eineinhalb Wochen gestorben. Gestern war das Begräbnis“, entschuldigte seine Anwältin Isabel Funk-Leisch den mittlerweile 78-Jährigen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.12.2010)

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