Freisprüche für Tierschützer: "Sternstunde der Justiz"

Protestaktion vor dem Gerichtsgebäude in Wiener Neustadt.
Protestaktion vor dem Gerichtsgebäude in Wiener Neustadt.(c) APA/ANDREAS PESSENLEHNER (ANDREAS PESSENLEHNER)
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Nach 14 Monaten endet der Prozess gegen 13 Tierschützer mit nicht rechtskräftigen Freisprüchen in allen Anklagepunkten. Sie hatten sich wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation verantworten müssen.

Mit Freisprüchen in sämtlichen Anklagepunkten endete am Montag der 14 Monate dauernde Tierschützer-Prozess in Wiener Neustadt. 13 Aktivisten hatten sich wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraph 278a verantworten müssen. Neun von ihnen waren auch weitere Delikte wie Nötigung, Sachbeschädigung und Tierquälerei vorgeworfen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Staatsanwalt Wolfgang Handler gab keine Erklärung ab.

Die Tierschützer reagierten erleichtert und "überwältigt" von der Anteilnahme an ihrem Prozess, vor dem Gericht herrschte Party-Stimmung. Nun werde man alles daran setzen, eine anständige Entschädigung für die U-Haft, den psychischen Schaden und die Dauer des Prozesses herauszuholen, kündigten die Verteidiger an. "Das ist hier eine Sternstunde der Justiz und der unabhängigen Gerichtsbarkeit. Es ist Zeit zu feiern", rief Anwalt Michael Dohr in die Menge und erntete begeisterten Applaus. Lob gab es für die Richterin Sonja Arleth, die in ihrer Urteilsbegründung "deutliche Worte" gefunden hatte.

Mit dem Urteil habe die Richterin Rückgrat gezeigt, lobte der Erstangeklagte Martin Balluch. Es sei nun klar, dass das ganze Verfahren "auf Lug und Betrug" basierte und "nie wirklich ein Verdacht bestanden" habe. Das Ganze sei ein "unfassbarer Skandal". Um endlich die "wahren Täter" zur Verantwortung zu ziehen, habe man eine Anzeige gegen die Soko Bekleidung ausgearbeitet, die morgen, Dienstag, präsentiert werden soll.

Arleth: "Maximal Verwaltungsübertretungen"

Arleth erklärte, die Beteiligung an einer kriminellen Organisation setze zumindest einen bedingten Vorsatz voraus. Die Täter müssten es ernstlich für möglich halten, dass sie bei ihren Handlungen eine Straftat begehen. Dies sei aber nicht der Fall gewesen. Einige der vorgeworfenen Protestaktionen fielen unter zivilen Ungehorsam und stellten "maximal Verwaltungsübertretungen" dar. Sämtliche andere Vorwürfe waren abgewiesen worden, weil sie durch Zeugenaussagen widerlegt oder nicht ausreichend bewiesen werden konnten.

Für eine kriminelle Organisation seien eine unternehmensähnliche Verbindung und ein gewisser hierarchischer Bau erforderlich, sagte Arleth. "Das Beweisverfahren hat ergeben, dass das nicht vorliegt."
In beiden Organisationen, Basisgruppe Tierrechte (BaT) und Verein gegen Tierfabriken (Vgt), gebe es ein basisdemokratisches Vorgehen. Es gebe keine Räumlichkeiten, die als Kommandozentrale für eine kriminelle Organisation fungieren. Protokolle der Sitzungen sowie die Angaben der verdeckten Ermittlerin (VE) "Danielle Durand" hätten dies zweifelsfrei ergeben. "Die Aussagen der VE waren völlig glaubwürdig und nachvollziehbar", meinte die Richterin.

Kritik an Martin Balluch

Eine Verbindung zwischen der BaT und dem VgT habe man nicht feststellen können. "Es hat sehr wohl einige Telefonate gegeben, die aber in keinster Weise Indizien für ein gemeinsames kriminelles Zusammenwirken darstellen", so Richterin Arleth. "Es belegen auch einzelne Telefonate, dass einige Leute von der BaT mit Leuten aus dem VgT nichts zu tun haben wollten", unter anderem habe es starke Kritik am erstangeklagten Martin Balluch - er sei größenwahnsinnig und übertreibe - gegeben.

Staatsanwalt Wolfgang Handler sei offenbar davon ausgegangen, dass es eine unternehmensähnliche Verbindung unter dem Begriff Animal Liberation Front (ALF) gebe. Das Beweisverfahren habe aber gezeigt, dass man die ALF nicht unter diesem Begriff subsumieren könne, sondern es sich um kleine anonyme Zellen ohne hierarchischen Aufbau handle, die für ihr Ziel - die Gleichstellung von Tier und Mensch - auch Anschläge begehen. Juristisch sei die ALF daher nicht fassbar. "Es mag zwar sein, dass einige der hier sitzenden Angeklagten mit dieser ALF sympathisieren, aber daraus allein zu schließen, dass sie deswegen in einer kriminellen Organisation, die es nicht gibt, Straftaten begehen, kann man nicht", stellte die Richterin klar.

Über das Fadinger-Forum habe Balluch ausgedrückt, wie er zur ALF stehe - und zwar, dass das nicht "unsere Taktik" sei, er sie aber toleriere. "Und das ist nicht ein Indiz für eine Doppelstrategie, wie von der Staatsanwaltschaft zu würdigen", betonte Arleth. "Es konnte nicht erwiesen werden, dass das Fadinger-Forum eine Kommunikationsmöglichkeit für Mitglieder einer kriminellen Organisation ist." Es handle sich dabei um eine geschlossene E-Mail-Liste für Themen der Tierrechtsbewegung.

Angeklagter ein Info-Junkie

Aus den 20.000 E-Mails der Liste, die von rund 200 Personen geschrieben wurden, sei in den Abschlussberichten nur ein Bruchteil verarbeitet und ausgewertet worden. Den Ausführungen Balluchs, dass er sämtliche Informationen zu diesen Themen sammle, sei zu glauben. Sie halte ihn gar für "einen Info-Junkie, der alles sammelt, was es überhaupt gibt", meinte Arleth.

Kritik an Soko-Leiter

Kritik wurde an Soko-Leiter Erich Zwettler geübt. Die Aussagen Zwettlers, wonach es ab 2008 keine VE mehr gab, sei eine "schlichte Schutzbehauptung" gewesen, weil die Rechtsgrundlage für den Einsatz gefehlt habe. Nach Ansicht des Gerichts sei eine systematische Strukturermittlung vorgelegen, die einer Anordnung der Staatsanwaltschaft bedurft hätte. Falsch ausgesagt habe Zwettler aber auch hinsichtlich seines angeblichen Nicht-Wissens über den Einsatz einer Vertrauensperson. Die Befragung des VP-Führers habe eindeutig ergeben, dass gerade die Soko-Leitung sich nach der Möglichkeit eines VP-Einsatzes erkundigt habe.

(APA)

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