Bub nach Einlauf tot: Zwei Ärzte angeklagt

Der Staatsanwalt erhebt nach dem Tod des kleinen Amel an der Kinderklinik Innsbruck Anklage.

Wien/Kb. Nach dem Tod des dreieinhalbjährigen Amel an der Innsbrucker Kinderklinik im April 2010 hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen erhoben. Dem Kind sei trotz bekannter Niereninsuffizienz eine zu hohe Dosis phosphathaltigen Einlaufs verabreicht worden – der Bub wurde wegen Verstopfung behandelt.

Die Anklage richtet sich gegen eine Assistenzärztin und einen Oberarzt – beide sind derzeit nicht an der Kinderklinik im Dienst. Die Assistenzärztin habe das Unternehmen verlassen, der Oberarzt sich für einen längeren Zeitraum karenzieren lassen. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

„Endoskopie war nicht nötig“

Unterdessen veröffentlichte am Freitag der Tiroler Anwalt Thomas Juen eine Stellungnahme der Wiener Vergiftungsinformationszentrale zu dem Fall Azra. Das dreijährige Mädchen ist vor drei Wochen infolge eines Routineeingriffs unter Vollnarkose und anschließender Sedierung mit dem Narkotikum Propofol gestorben. Sie hatte zuvor in eine Tube Superkleber gebissen.

Laut Schreiben ist die Giftigkeit des Superklebers „vernachlässigbar“ und das gesundheitliche Risiko „als so gering zu bewerten, dass sich keine Konsequenzen im Sinne einer ärztlichen Intervention ergeben“. Demnach war laut Juen „die endoskopische Untersuchung der Luftwege nicht notwendig und die vorliegende Tragödie hätte vermieden werden können“. Er habe den Bericht auch der Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.11.2011)

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