Staatsanwaltschaft nennt Vorwürfe von Ex-OGH-Präsident „Verhöhnung des Opfers“. Die Staatsanwaltschaft ermittelte da Rzeszut Staatsanwälten Amtsmissbrauch und Untätigkeit vorgeworfen hatte.
Wien/Red. Im Fall Kampusch gehen weiter die Wogen hoch: Diesmal im Streit unter Juristen um angeblichen Amtsmissbrauch. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wirft Ex-OGH-Präsidenten Johann Rzeszut laut „Falter“ vor, „Verschwörungstheorien“ zu verbreiten. Die Staatsanwaltschaft ermittelte nach einer Anzeige des Justizministeriums, da Rzeszut Staatsanwälten Amtsmissbrauch und Untätigkeit vorgeworfen hatte.
Im Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft heißt es, Rzeszut verhöhne das Opfer, indem er dessen Todesangst infrage stellt. Allerdings, so die Innsbrucker Anklagebehörde, gebe es „Widersprüche und einige schwache Indizien“, aber „keinen konkreten Hinweis“, dass Priklopils Freund H. in Zusammenhang mit der Entführung stehen könnte. Im „Falter“ erklärt Werner Pleischl, Chef der Wiener Oberstaatsanwaltschaft: „Wir können das Opfer nicht foltern, damit es das sagt, was manche hören wollen.“ Kampusch hatte zuletzt in einem ORF-Interview gemeint, die Diskussion um ihren Fall sei eine „enorme psychische Belastung“ für sie.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.03.2012)