Arbeitsunwillig: Steirer sägt sich Fuß ab

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Ein 56-jähriger Arbeitsloser sägte sich vor einer Gesunden-Untersuchung der Pensionsversicherung selbst den linken Fuß ab. Die Polizei spricht von einer "systematisch vorbereiteten" Tat.

Ein arbeitsloser Steirer hat sich am Montag vor einer Gesundenuntersuchung selbst mit einer Kappsäge den linken Fuß abgeschnitten, diesen danach in den Ofen geworfen und anschließend die Polizei gerufen. Als die Beamten eintrafen, war der 56-Jährige noch bei Bewusstsein, hatte aber bereits viel Blut verloren und befand sich bis zu einer Notoperation in Lebensgefahr. Der amputierte Körperteil konnte nicht mehr angenäht werden.

Tat "systematisch vorbereitet"

Der Mann aus dem Bezirk Feldbach war von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für Montag zu einer Gesundheitsuntersuchung zitiert worden, in deren Gefolge Arbeitsfähigkeit bzw. etwaige Pensionsansprüche abgeklärt werden sollten. Der Mann war schon länger arbeitslos, mit vermittelten Jobs war er nicht zufrieden. Der 56-Jährige wartete, bis Ehefrau und erwachsener Sohn in der Früh das Haus zur Arbeit verlassen hatten und setzte dann seinen Entschluss in die Tat um. Er hatte dies "systematisch vorbereitet", sagt die Polizei: Er montierte die elektrische Kappsäge auf zwei Sesseln und fixierte sie mit Nägeln. Anschließend entfernte er ein Schutzblech und befestigte den Sicherheitsschalter mit einem Kabelbinder. Danach setzte er im Heizraum seines Hauses das linke Bein oberhalb des Knöchels an dem Arbeitsgerät an und sägte sich bei vollem Bewusstsein den Fuß ab.

Anschließend rief der 56-Jährige die Einsatzkräfte und schleppte sich in die Garage. Die Helfer fanden den Mann und stießen im Heizraum auf Blutlachen und die Säge. Sie  versorgten den Schwerstverletzten, bevor er per Hubschrauber ins LKH Graz geflogen wurde. Außerdem holten sie den Fuß aus dem Ofen und sorgten für den Transport ins Klinikum - allerdings vergebens. "Eine Retransplantation war nicht mehr möglich. Die Chirurgen konnten lediglich den Beinstumpf versorgen", erklärte eine Sprecherin nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten. Die Lebensgefahr konnte mit der Notoperation gebannt werden.

Fall unter "versuchter Selbstmord" geführt

Seitens der Polizei wurde eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft abgegeben, vorläufig habe man den Fall unter "versuchter Selbstmord" geführt, so Oberst Franz Fasching. Er sprach von einer "unglaublichen Verzweiflungstat" aus übertriebener Angst, eine, die ihm in seiner 40-jährigen Dienstzeit noch nicht untergekommen sei.

(APA)

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