Die Anwältin der Mutter widerspricht den Ausführungen von Rechtsprofessorin Verschraegen: Die Übersiedlung nach Graz mag aus österreichischer Sicht zunächst rechtmäßig gewesen sein, nach dänischem Recht aber nicht.
Wien/Red. Im Fall des fünfjährigen Olivers kritisiert die Anwältin der Mutter, Britta Schönhart, die Ansicht von Professorin Bea Verschraegen. Die Expertin von der Uni Wien hatte im „Presse“-Rechtspanorama am Montag geschrieben, dass das Kind nun rechtmäßig in Dänemark sei.
Der Vater hatte das Kind in Graz abgepasst und nach Dänemark mitgenommen. Streitpunkt ist etwa die Frage, ob die Mutter das Kind zuvor von Dänemark nach Österreich hätte bringen dürfen. Schönhart erklärt dazu, Verschraegens Ausführungen, laut denen der Vater von der Übersiedlung des Kindes nach Graz nichts wusste, stimmten nicht. Der Vater sei rechtzeitig von der Mutter informiert worden. Überhaupt sei die Übersiedlung des Kindes nach Graz rechtskonform gewesen. Das zeige auch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs in Wien. Entgegen Verschraegens Ansicht habe die heimische Justiz auch zu Recht das dänische Urteil, demzufolge das Sorgerecht von der Mutter auf den Vater übergeht, nicht angewandt. Das Kindeswohl stehe dem dänischen Urteil nämlich entgegen, so Schönhart.
Verschraegen betont, ihre Ansicht als unabhängige Expertin geäußert zu haben: Die Übersiedlung nach Graz mag aus österreichischer Sicht zunächst rechtmäßig gewesen sein, nach dänischem Recht aber nicht. Schönhart meint, Verschraegens Ansicht beruhe auf falschen Annahmen und sei „rechtlich völlig verfehlt“. Olivers Mutter sei im Recht.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.04.2012)