Seit Jahren erhitzt das Thema Nichtraucherschutz in Lokalen die österreichischen Gemüter. Im Folgenden eine Chronologie seit dem Beschluss zur freiwilligen Selbstverpflichtung der Gastronomie.
- 12. August 2004: Die ehemalige Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) und der Obmann der Gastronomiesparte der Wirtschaftskammer, Helmut Hinterleitner, vereinbaren eine freiwillige Selbstverpflichtung. 30 Prozent der heimischen Speiselokale müssen bis Ende 2004 "rauchfreie Zonen" einrichten, bis Ende 2006 soll der Anteil auf 90 Prozent gesteigert werden.
- 27. April 2007: Die Überprüfung des Gesundheitsministeriums unter Leitung von Andrea Kdolsky (ÖVP) ergibt, dass die Selbstverpflichtung nicht eingehalten wurde. Die Ministerin kündigt eine gesetzliche Regelung an, die am 1. Jänner 2008 in Kraft treten soll.
- 6. September 2007: Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass Betriebe mit mehr als 75 Quadratmetern Größe durch bauliche Abtrennungen Nichtraucherbereiche einrichten müssen. Als Alternative können die Lokale ein Nichtraucherlokal führen oder eine bestimmte Lüftungsanlage installieren.
- 23. Oktober 2007: Die SPÖ stimmt nicht zu. Strittiger Punkt ist die von der ÖVP gewünschte Wahlfreiheit der Betriebe unter 75 Quadratmetern Größe.
- 29. April 2008: Die Koalition einigt sich nach einer Nachdenkpause auf neue Bestimmungen. Grundsätzlich gilt demnach ein Rauchverbot, der Hauptraum muss qualmfrei sein. Wahlfreiheit gibt es für Lokale unter 50 Quadratmetern Größe. Das Gesetz tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft - ein Jahr später als geplant.
- 25. März 2009: Die Arbeiterkammer (AK) deckt eine Gesetzeslücke auf: Schwangere Kellnerinnen in Lokalen, die umbauen, sind nicht vom Beschäftigungsverbot erfasst. Dieses gilt dort erst mit dem Ende der Übergangsfrist mit 1. Juli 2010. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) repariert den Fauxpas mit einem Erlass.
- 8. März 2010: Eine Facebook-Gruppe beginnt mit der Organisation eines Volksbegehrens gegen das Gesetz. Stimmen werden gesammelt, eine Abstimmung ist im Herbst 2010 geplant.
- 23. Juni 2010: Stöger präzisiert in einem Erlass die Vollstreckung des Rauchverbots. Er spricht sich für strenge Strafen bei Wiederholungstätern aus und weist darauf hin, dass es die Möglichkeit eines Entzugs der Gewerbeberechtigung gibt.
(APA)